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Mit der Wehrpflicht steht auch der Zivildienst auf der Kippe.

© dpa

Soziales: Ohne Wehrpflicht kein Zivildienst

Familienministerin Kristina Schröder will weiter 35.000 Zivildienstleistende freiwillig für soziale Aufgaben heranziehen. Doch das freiwillige Engagement stärkt dies nicht.

Die Tage der Wehrpflicht scheinen gezählt, auch wenn diese nur ausgesetzt wird. Mit dem verpflichtenden Dienst an der Waffe, verliert nun auch der Ersatzdienst eigentlich seine Existenzberechtigung. Für viele soziale Einrichtungen in Deutschland wird dies zum Problem, denn derzeit leisten jährlich etwa 90.000 junge Männer ihren Zivildienst ab.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder will allerdings den Zivildienst in der jetzigen Situation nicht abschaffen, sondern wie die Wehrpflicht nur aussetzen. Dazu sollen die bisherigen die organisatorischen Strukturen beim Bundesamt für Zivildienst erhalten bleiben.

Der Staat müsse schließlich in der Lage sein, auch den Zivildienst wieder einzuführen, wenn die Aussetzung der Wehrpflicht eines Tages wieder rückgängig gemacht würde. In diesem Fall müsse auch der Zivildienst „wieder scharf gestellt werden“, sagte Schröder am Dienstag im ZDF-Morgenmagazin. Damit diese Strukturen im Ernstfall funktionieren, sollen jährlich etwa 35.000 Freiwillige dazu gewonnen werden, weiterhin den Zivildienst abzuleisten. Auch Frauen und ältere Berufstätige und sogar Rentner sollen dafür geworben werden.

Es drohen freiwillige Doppelstrukturen

Doch gewonnen ist damit nicht viel. Denn einerseits können auch 35.000 Freiwillige die 90.000 Zivildienstleisten nicht annährend ersetzen. Das Problem, dass in Behinderteneinrichtungen, Altenheimen oder Jugendzentren nun Arbeitskräfte fehlen, ist damit nicht gelöst. Zweitens stünde der freiwillige Zivildienst des Bundes in Konkurrenz zum Freiwilligen Sozialen Jahr, das von den Ländern und den Sozialverbänden organisiert wird. Eine Doppelstruktur ist jedoch so überflüssig wie ein Kropf. Drittens erfordert ein freiwilliger sozialer Dienst eine ganz andere Ansprache von Interessenten. Eine Behörde, die sich gleichzeitig darauf einstellt, diese zu einem späteren Zeitpunkt auch wieder mit Zwang zum Dienst zu verpflichten, kann dies nicht leisten.

Wenn die Wehrpflicht ausgesetzt wird, gehört der Zivildienst deshalb abgeschafft. Es macht wenig Sinn, Strukturen nur deshalb zu erhalten, damit einem Bundesamt, deren Existenzberechtigung abhanden gekommen ist, am Leben zu erhalten. Stattdessen sollte die Organisation des freiwilligen sozialen Dienstes, der sich bei jungen Leuten wachsender Beliebtheit erfreut, denen überlassen werden, die dies bislang schon erfolgreich tun. Auch das Grundgesetz verpflichtet die Familienministerin nicht, den Schein zu wahren, denn dort heißt es im Artikel 12a, "wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden." Kann, muss aber nicht.

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