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Politik: Spekulationssteuer verfassungswidrig

Verstoß gegen Gleichbehandlung Verbände fordern Geld zurück

Karlsruhe/Berlin (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat die so genannte Spekulationssteuer in den Jahren 1997 und 1998 für verfassungswidrig erklärt, weil der Fiskus wegen mangelnder Kontrollen nur ehrliche Steuerzahler zur Kasse gebeten hat. Das verletze das Gleichbehandlungsgebot, urteilten die Richter am Dienstag. Der Steuerzahlerbund und die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz forderten die Bundesregierung auf, die Steuer schnell zurückzuzahlen. Das Geld sollte unabhängig davon erstattet werden, ob Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt wurde oder nicht.

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