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Politik: Staatsanwalt fordert 18 Monate Haft Plädoyers im Lichtenhagen-Prozess

Schwerin (fro). Knapp zehn Jahre nach den ausländerfeindlichen Krawallen von Rostock-Lichtenhagen hat die Staatsanwaltschaft am Montag vor dem Landgericht Schwerin die drei Angeklagten des versuchten Mordes und der schweren Brandstiftung beschuldigt.

Schwerin (fro). Knapp zehn Jahre nach den ausländerfeindlichen Krawallen von Rostock-Lichtenhagen hat die Staatsanwaltschaft am Montag vor dem Landgericht Schwerin die drei Angeklagten des versuchten Mordes und der schweren Brandstiftung beschuldigt. Sie forderte Freiheitsstrafen von je einem Jahr und sechs Monaten, die in zwei Fällen zur Bewährung auszusetzen seien. Als Motiv nannte der Staatsanwalt „dumpfen Ausländerhass“, der noch jetzt bei den Skinheads auszumachen sei. Der dritte Angeklagte hatte während des laufenden Prozesses zwei weitere Straftaten begangen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Strafmildernd ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der Beifall zahlreicher Anwohner für die Randale im August 1992 und die politische „Das-Boot-ist-voll!"-Stimmung in Deutschland. Die Angeklagten „fühlten sich als Vollstrecker des Volkswillens“. Auch dränge die Dauer des Verfahrens, das im November 2001 eröffnet wurde, „zu Milde“.

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