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Staatsverschuldung: Haushalt 2004 war verfassungsgemäß

Der rot-grüne Bundeshaushalt des Jahres 2004 war trotz seiner gigantischen Neuverschuldung von fast 40 Milliarden Euro mit der Verfassung vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Klage der damaligen Opposition ab.

Der rot-grüne Bundeshaushalt des Jahres 2004 war trotz einer gigantischen Neuverschuldung von fast 40 Milliarden Euro verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. In einem Urteil wiesen die Karlsruher Richter eine Klage der damaligen Opposition aus Union und FDP ab. Der Etat sei mit den Haushaltsregeln des Grundgesetzes "noch vereinbar", entschied der Zweite Senat. Drei der acht Richter stimmten gegen das Urteil.

Die Kläger mit der damaligen Oppositionsführerin Angela Merkel (CDU) hatten beanstandet, dass die Kreditaufnahme damals erheblich über der Summe der Investitionen lag. Dies verletze die Schuldengrenzen der Verfassung. Veranschlagt waren anfangs Kredite von 43,5 Milliarden Euro, am Ende lag die Summe der neuen Schulden bei 39,5 Milliarden und damit immer noch weit über den Investitionen von 24,6 Milliarden. Nach Artikel 115 Grundgesetz müssen sich neue Schulden und Investitionen aber die Waage halten - Ausnahmen sind nur zur Abwehr einer "Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zulässig". (mit dpa)

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