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Politik: Staatszuschuss fürs Häuschen bleibt Bundesrat verhindert Abschaffung der Eigenheimzulage – und stoppt Gesetz zu Kinderbetreuung vorerst

Berlin - Der Bundesrat hat am Freitag mit seiner Unionsmehrheit die von der rot-grünen Koalition geplante Abschaffung der Eigenheimzulage gestoppt. Allerdings zeigte sich die Union offen dafür, in einem Vermittlungsverfahren Veränderungen an dieser Subvention für Häuslebauer und Wohnungskäufer vorzunehmen.

Berlin - Der Bundesrat hat am Freitag mit seiner Unionsmehrheit die von der rot-grünen Koalition geplante Abschaffung der Eigenheimzulage gestoppt. Allerdings zeigte sich die Union offen dafür, in einem Vermittlungsverfahren Veränderungen an dieser Subvention für Häuslebauer und Wohnungskäufer vorzunehmen. Die Bundesregierung teilte mit, sie werde den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen.

Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) sagte, die Bevölkerungsentwicklung, der zunehmende Leerstand von Wohnungen und auch die Probleme der öffentlichen Haushalte machten es denkbar, über Anpassungen nachzudenken. Die Eigenheimzulage war schon im Vorjahr, mit Wirkung ab 2005, um 30 Prozent gekürzt worden. Schon vor der Bundesratssitzung hatten Unionspolitiker deutlich gemacht, dass die Eigenheimzulage auf Dauer keinen Bestand haben wird. „Ich gebe hier keine Ewigkeitsgarantie“, sagte etwa der bayerische Staatskanzleichef Erwin Huber (CSU). Die Union plant, die Zulage im Rahmen ihrer Steuerreform abzuschaffen oder zu reduzieren, um so finanziellen Spielraum für die Senkung der Steuersätze zu gewinnen.

Der Bundesrat stoppte auch das rot- grüne Gesetz zum Ausbau der Kinderbetreuung und rief den Vermittlungsausschuss an. Hier geht es um den Ausbau von Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren, die vor allem in den westdeutschen Ländern unter dem Bedarf liegen. Zwar zweifelt die Union die Notwendigkeit des Ausbaus nicht an, doch hält sie das Vorgehen des Bundes für „nicht ehrlich“, wie Bayerns Sozialministerin Christa Stewens (CSU) sagte. „Es fehlt eine solide Finanzierungsgrundlage“, warf Stewens der Bundesregierung vor. Die durch die Hartz-IV-Reform geplanten Einsparungen für die Kommunen, die für die Kinderbetreuung eingesetzt werden sollen, seien weder vom Zeitpunkt noch von der Höhe her kalkulierbar. Dagegen hob die Düsseldorfer Sozialministerin Schäfer (SPD) hervor, das Gesetz konkretisiere nur das, was jetzt schon Pflichtaufgabe der Kommunen sei, nämlich bedarfsgerecht Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder bereitzustellen. Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) verteidigte das Gesetz als „zulässig und sachgerecht“.

Die Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes, das die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare erweitert, wurde von der Länderkammer trotz des Widerstands mehrerer Unionsländer gebilligt. Die FDP unterstützt das Gesetz, weshalb die schwarz-gelben Koalitionen zur Enthaltung gezwungen waren und sich somit keine Mehrheit für einen Einspruch gegen das Gesetz fand. Die Novellierung stellt homosexuelle Paare etwa beim Unterhaltsrecht gleich; zudem wird die so genannte Stiefkindadoption möglich. Berlins Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) sagte: „Der Staat hat die Menschen gleich zu behandeln und hat sich gefälligst aus deren Schlafzimmern herauszuhalten.“ Bayern kündigte an, möglicherweise vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.

Die Vorschriften gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution gehen dem Bundesrat teilweise nicht weit genug, weshalb er ebenfalls ein Vermittlungsverfahren einleitete. Hessens Justizminister Christean Wagner (CDU) machte jedoch klar, dass die Länder insgesamt das Gesetz begrüßen. Schärfere Regelungen, als Rot-Grün sie vorgelegt hat, fordert die Unionsmehrheit jedoch nicht zuletzt bei den Strafvorschriften im Bereich der Zwangsprostitution. Für Opfer von Menschenhandel wird es mit dem Gesetz einfacher werden, Strafanzeige gegen ihre Peiniger zu erstatten. Das Gesetz verschärft auch die Regelungen bei der schon jetzt strafbaren Zwangsverheiratung. Diese soll künftig als besonders schwerer Fall von Nötigung verfolgt werden. Das ist zwischen Bund und Ländern unstrittig.

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