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Politik: Stachel im Verfahren

Von Cordula Eubel und Matthias Meisner Agent provocateur, so heißt das böse Wort. Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag wollen jeden Verdacht zerstreuen, dass es solche gegeben haben könnte – Leute also, die vom Verfassungsschutz erst ermuntert worden sein könnten, Straftaten zu begehen.

Von Cordula Eubel

und Matthias Meisner

Agent provocateur, so heißt das böse Wort. Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag wollen jeden Verdacht zerstreuen, dass es solche gegeben haben könnte – Leute also, die vom Verfassungsschutz erst ermuntert worden sein könnten, Straftaten zu begehen. „Die zuständigen Verfassungsschutzbehörden haben keinen steuernden Einfluss auf das die Verfassungswidrigkeit begründende Verhalten der V-Leute ausgeübt, sondern waren im Gegenteil um Mäßigung bemüht“, hieß es schon im Februar in einer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Ein ehemaliger Staatsschützer erhebt in der „Zeit“ schwere Vorwürfe – und widerspricht an diesem heiklen Punkt der Darstellung von Regierung, Ländern und Parlament. Die rechtsradikale Szene sei vom Verfassungsschutz regelrecht „hochgestachelt“ worden, berichtet Hans-Günther Brasche, ehemals Leiter des Staatsschutzes bei der Polizeidirektion in Braunschweig. Über Jahre will Brasche dies beobachtet haben – und nennt etwa Details aus Bayern, wo ein V-Mann des niedersächsischen Verfassungsschutzes in Füssen 1993 eine Wehrsportgruppe gegründet habe. Die Verfassungsschützer wiegeln sofort ab. „Ein gegenseitiges Hochstacheln gibt es nicht“, versichert Rüdiger Hesse, Sprecher des niedersächsischen Verfassungsschutzes. „Unsere Leute, die die V-Männer führen, sind ruhige, kluge und selbstsichere Beamte“, sagt Hesse. Immerhin räumt Hesse ein, dass V-Leute unter besonderem Schutz stehen. Er kann sich sogar vorstellen, V-Leute aus der U-Haft zu holen: „Denn er ist ja in unserem Auftrag tätig gewesen. Und wenn er dann da hineingerät, dann helfen wir ihm natürlich, das ist doch ganz klar.“ Anders als die um ihren Ruf besorgten Verfassungsschützer nehmen Politiker die Aussagen Brasches sehr wohl ernst. Volker Beck und Cem Özdemir, Grünen-Bundestagsabgeordnete, erneuern ihre Kritik am Verfassungsschutz: „Wir sehen unsere Forderung bestätigt, dass die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden auf den Prüfstand muss.“ Auch die FDP, die von Beginn an gegen das Verbotsverfahren war, sieht sich bestätigt. „Immer mehr in eine Sackgasse“ gerate das Verfahren, sagt der innenpolitische Sprecher Max Stadler zum Tagesspiegel. Sollten Verfassungsschützer tatsächlich V-Leute in der NPD dazu angestachelt haben, rechtsextremistische Straftaten zu begehen, sei das „ganz eindeutig ein Verstoß gegen die Regeln“. Stadler sieht die Gefahr, dass bei einem Scheitern des Verfahrens „der NPD eine Art Persilschein aus Karlsruhe“ ausgestellt werde.

Stadler fordert die Innenminister der Länder auf, Karlsruhe die n der V-Leute mitzuteilen, nicht nur die Zahl. „Sonst gibt man das Verfahren völlig auf“, meint Stadler. Die innenpolitische Sprecherin der PDS, Ulla Jelpke, legt gleichfalls nach: „Ich will alle 30 Namen.“ Es grenze an ein „Stück aus dem Tollhaus“, dass die Innenminister von Bund und Ländern diese Informationen nicht nur dem höchsten deutschen Gericht, sondern auch den zuständigen Bundestagsabgeordneten vorenthalten wollten.

Doch die Verfassungsschützer argumentieren unisono mit den Innenministern. Die „Zeit“ etwa zitiert Wolfgang Frenter, Dezernatsleiter für Rechtsextremismus im niedersächsischen Landesamt für Verfassungsschutz. „Das Ganze wirkt sich natürlich auch – und das dürfte gravierend sein – im Bereich des Islamismus aus. Wenn die Leute wissen: Mit dem Verfassungsschutz kann ich nicht vertrauensvoll umgehen, ist das für eine Quelle im Bereich des Ausländerextremismus höchst gefährlich. Der Mann muss ja um sein Leben fürchten.“

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