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Politik: Stasi-Abhörprotokolle: Was andere lauschten, will man sehen

"Das ist im Moment nicht das Thema", heißt es aus dem Innenministerium. Will Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), wie der "Spiegel" gemeldet hat, der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, per Kabinettsbeschluss die Herausgabe von Stasi-Abhörprotokollen über Helmut Kohl untersagen?

"Das ist im Moment nicht das Thema", heißt es aus dem Innenministerium. Will Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), wie der "Spiegel" gemeldet hat, der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, per Kabinettsbeschluss die Herausgabe von Stasi-Abhörprotokollen über Helmut Kohl untersagen? Die Aussage aus Schilys Ministerium ist insofern glaubwürdig, als in diesem Fall ohnehin zunächst die Gerichte gefragt sind. Denn der Ex-Kanzler will Birthler gerichtlich verbieten lassen, die Protokolle an Dritte, also an Medien oder Forscher, weiterzugeben. Tatsache ist aber auch, dass zwischen Birthler und Schily in dieser Frage kein Einvernehmen herrscht.

Am letzten Montag hat man sich getroffen. Das Gespräch sei "konstruktiv" verlaufen, sagt die Sprecherin des Ministeriums, und: "Die Gespräche werden fortgesetzt". Doch die Differenzen, zu denen das Ministerium sich nicht äußern will, sind nicht beigelegt worden. Seit die Existenz der Stasi-Abhörprotokolle über den ehemaligen Bundeskanzler bekannt geworden ist, wird darüber gestritten, wer sie wie verwenden darf. "Wir werden die Protokolle wohl nicht heranziehen", hat Volker Neumann (SPD), der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses zur Parteispendenaffäre, im April gesagt. Birthlers Amtsvorgänger Joachim Gauck hat sich damals dafür ausgesprochen, das Material zur Aufklärung der Spendenaffäre zu nutzen. Doch zunächst hatte ohnehin Kohl als Opfer der Stasi-Ausspähung das Recht auf Einsicht in die Protokolle.

Nun hat die Birthler-Behörde angekündigt, die Unterlagen spätestens ab Januar auf Antrag zugänglich zu machen. Kohls Anwalt Stephan Holhoff-Pförtner hat deshalb nicht nur Klage beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht, sondern Birthler zudem um die schriftliche Zusicherung gebeten, bis zu einer Eil-Entscheidung alle Unterlagen zurückzuhalten. Birthler, die dem Verfahren "mit Gelassenheit" entgegensieht, stützt sich mit ihrer Auffassung auf den bisherigen Umgang mit dem Stasi-Unterlagengesetz und auf ein Rechtsgutachten, das eigens für den Fall Kohl in Auftrag gegeben wurde. Wo verläuft die Grenze zwischen Persönlichkeits- und Opferschutz und dem öffentlichen Interesse an der Aufarbeitung der Diktatur? Auch im Innenministerium liegt ein Gutachten vor. Denn die Einwände, die der Datenschutzbeauftragte Joachim Jakob im April vorgebracht hatte, schienen Schily wichtig genug für eine genaue Prüfung.

Das Gutachten von Birthlers Experten, den Jura-Professoren Klaus Marxen und Gerhard Werle, kommt beim entscheidenden Punkt zu einer anderen Bewertung als das Gutachten des Staatsrechtlers Philip Kunig, der im Auftrag des Innenministeriums geprüft hat. Strittig ist die Interpretation von Paragraph 32 des Stasi-Unterlagengesetzes. Dort wird bestimmt, dass Unterlagen über "Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger in Ausübung ihres Amtes" herauszugeben sind - allerdings mit der Einschränkung "soweit sie nicht Betroffene sind". Marxen und Werle ziehen bei Personen der Zeitgeschichte - die Kohl zweifellos ist - die Schutzgrenze allenfalls beim Privatleben. Kunig sieht hingegen bei "Betroffenen" - wie auch dem Stasi-Opfer Kohl - das informationelle Selbstbestimmungsrecht schon verletzt, wenn Vertrauliches öffentlich gemacht wird.

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