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Politik: Stasi-Unterlagen: Kohls Akte bleibt unter Verschluss

Die Stasi-Akte über Altkanzler Helmut Kohl (CDU) darf nicht veröffentlicht werden. Das entschied am Freitag das Bundesverwaltungsgericht in Berlin in letzter Instanz.

Die Stasi-Akte über Altkanzler Helmut Kohl (CDU) darf nicht veröffentlicht werden. Das entschied am Freitag das Bundesverwaltungsgericht in Berlin in letzter Instanz. Mit dem Urteil ist die Herausgabe-Praxis der Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, endgültig für rechtswidrig erklärt worden. Die Weitergabe von Stasi-Akten Prominenter ohne deren Einwilligung ist nun nicht mehr möglich. In erster Instanz hatte schon das Berliner Verwaltungsgericht im Sinne Kohls entschieden. Birthler kündigte an, keine Akten über Prominente mehr weiterzugeben. Zugleich forderte sie eine Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes.

Zur Begründung sagte der Vorsitzende Richter, Hans-Joachim Driehaus, der Opferschutz habe Vorrang vor der Aufarbeitung der DDR-Geschichte. Informationen über Personen der Zeitgeschichte dürften nicht herausgegeben werden, wenn es sich um Opfer der Stasi handle. "Das ist im Gesetz ausdrücklich und eindeutig festgelegt."

Der Anwalt Kohls, Stephan Holthoff-Pförtner, begrüßte das Urteil. Sein Mandant sei Opfer der DDR-Staatssicherheit gewesen, deshalb sei die Sperrung der Akte "voll gerechtfertigt". Holthoff-Pförtner warnte davor, nun das Stasi-Unterlagen-Gesetz im Sinne Birthlers zu verändern: "Eine Änderung ist verfassungsrechtlich schwierig."

Auch Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) zeigte sich nach der Urteilsverkündung zufrieden. "Damit wird meine Rechtsauffassung bestätigt", sagte Schily. Der Minister hatte von Birthler einen Herausgabe-Stopp für Stasi-Akten von Prominenten gefordert und sogar mit einer entsprechenden Weisung per Kabinettsbeschluss gedroht.

Marianne Birthler bedauerte dagegen das Urteil. "Das ist ein empfindlicher Rückschlag für die Aufarbeitung der DDR-Geschichte", sagte sie. Viele Unterlagen, mit denen Machenschaften von SED-Funktionären oder NS-Kriegsverbrechen aufgeklärt werden könnten, seien nun "wertlos". Birthler forderte den Bundestag auf, das Gesetz klarzustellen: "Das ist jetzt eine politische Frage." Bürgerrechtler und Wissenschaftler schlossen sich dieser Forderung an. "Das Urteil ist ein Brocken, der die Erforschung der DDR-Geschichte massiv behindert", sagte der Leiter der Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen, Hubertus Knabe. "Diesen Brocken muss der Bundestag aus dem Weg räumen."

Die Parteien reagierten zurückhaltend auf die Änderungswünsche. "Opferschutz muss weiterhin Vorrang vor anderen Interessen haben", sagte etwa SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz. Brandenburgs Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) meinte, das Urteil sichere "endlich den Vorrang des Grundrechts der Menschenwürde". CDU und FDP äußerten sich ähnlich, die PDS sprach gar von einem Neuanfang im Umgang mit den Stasi-Unterlagen. Einzig die Grünen kritisierten den Richterspruch und befürworteten eine deutliche Gesetzesänderung. Der Bundestag will sich am 25. April in einer Anhörung mit dem Stasi-Unterlagen-Gesetz beschäftigen. Danach soll entschieden werden, ob und wie das Gesetz geändert wird.

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