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Roland Jahn, der Bundesbeauftragte für Stasi-Unterlagen hat bei seinem Amtsantritt Aufarbeitung versprochen. Nun liegt das von ihm bestellte Gutachten vor.

© dpa

Stasi-Unterlagenbehörde: Früheren Stasi-Mitarbeitern darf nicht gekündigt werden

Die vom Chef der Stasi-Unterlagenbehörde Roland Jahn beauftragte Untersuchung wurde veröffentlicht. Das mit Spannung erwartete Ergebnis dürfte 47 Mitarbeiter freuen und Kritiker enttäuschen.

Den 47 früheren Stasi-Mitarbeitern, die noch in der Stasi-Unterlagen-Behörde beschäftigt sind, kann nicht gekündigt werden. Die Versetzung auf Plätze in andere Behörden sei aber möglich, schreibt Rechtsanwalt Johannes Weberling in seinem Rechtsgutachten im Auftrag von Behördenchef Roland Jahn. Das Papier wurde am Dienstag auf der Website der Behörde veröffentlicht. Der frühere DDR-Oppositionelle hatte bei seinem Amtsantritt im März deutlich gemacht, die jahrelange Beschäftigung früherer Stasi-Leute in der Aufarbeitungs-Behörde nicht mehr hinzunehmen. Er sprach von einem Schlag ins Gesicht der Opfer.

Stattdessen hatte Jahn die Versetzung in andere Bundeseinrichtungen angeregt. Der Bundesbeauftragte kommentierte das arbeitsrechtliche Gutachten auf Anfrage am Dienstag nicht. Er hatte zuvor angekündigt, von dem Papier sein weiteres Vorgehen abhängig zu machen.

In der rund 70-seitigen arbeitsrechtlichen Einschätzung kommt Professor Weberling zu dem Schluss, die Behörde habe früher trotz Kenntnis der Stasi-Vergangenheit dieser Mitarbeiter die Möglichkeiten einer Sonderkündigung nach dem Einigungsvertrag nicht rechtzeitig genutzt. (dpa)

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