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Stasi-Vorwürfe: Gregor Gysi verliert erneut gegen ZDF

Linksfraktionschef Gregor Gysi ist wiederholt mit dem Versuch gescheitert, per Gericht Stasi-Vorwürfe gegen ihn in den Medien zu verhindern. Das ZDF habe "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte" recherchiert, so das Urteil der Richter.

Im Streit um Stasi-Vorwürfe hat Linke-Fraktionschef Gregor Gysi erneut eine juristische Niederlage erlitten: Das Landgericht Hamburg lehnte einen Unterlassungsantrag gegen das ZDF nach Angaben einer Gerichtssprecherin am Mittwoch ab. Gysi wollte sich auf diese Weise gegen Äußerungen der Stasi-Unterlagenbeauftragten Marianne Birthler zur Wehr setzen. Birthler hatte ihn im "Heute Journal" beschuldigt, als Anwalt in der DDR über den Regime-Kritiker Robert Havemann "wissentlich und willentlich" an den Staatssicherheitsdienst berichtet zu haben. Gysi bestreitet dies.

Das Gericht urteilte, dass es ein berechtigtes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung der Birthler-Äußerungen gibt. Gysis Persönlichkeitsrecht müsse deshalb gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurücktreten. "Die Berichterstattung ist noch im Rahmen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung", sagte die Gerichtssprecherin. Der Fernsehsender habe den Sachverhalt um die Stasi-Vorwürfe gegen Gysi sorgfältig recherchiert. Es hätten sich dabei "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der geäußerte Verdacht zutrifft". Gysi hatte eine einstweilige Verfügung gegen den ZDF-Bericht beantragt.

Das Landgericht bescheinigte dem ZDF darüber hinaus, dass der Sachverhalt ausgewogen dargestellt und Gysi Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wurde. Der Linke-Politiker hatte ein Interview jedoch abgelehnt. Gegen den Gerichtsbeschluss legte Gysi nach Angaben eines Fraktionssprechers Beschwerde ein. Zuvor hatte bereits das Landgericht Mainz eine Gegendarstellung Gysis auf Ausstrahlung einer Gegendarstellung abgelehnt. (jam/dpa/AFP)

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