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Persona non grata: Selbst die SPD ist zu ihrem Altkanzler Gerhard Schröder auf Distanz gegangen wegen dessen enger Beziehung zu Russlands Präsident Putin.

© Imago/Itar-Tass/Alexei Druzhinin

Steht dem Altkanzler ein Büro zu?: Gerhard Schröder gegen die Bundesrepublik

Am Donnerstag verhandelt das Verwaltungsgericht die Klage des früheren Regierungschefs, der vom Bundestag die Finanzierung von Räumen und Mitarbeitern verlangt.

Von Hans Monath

Gerhard Schröder war noch nie jemand, der brav auch die andere Backe hinhielt, wenn er sich ungerecht behandelt fühlte. Im Gegenteil. Nun zieht der Altkanzler wieder in einen Kampf, diesmal mit den Mitteln des Rechts. Am Donnerstag verhandelt das Verwaltungsgericht Berlin in Moabit eine Klage des 79-Jährigen gegen den Deutschen Bundestag.

Wenn dort um 9.30 Uhr die Streitsache mit dem Aktenzeichen VG 2 K 238/22, aufgerufen wird, geht es darum, ob Schröder im Parlament wieder ein Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird. Das Anrecht darauf hatte ihm der Haushaltsausschuss des Bundestages im Frühjahr 2020 entzogen.

Schröders eigene Partei, die SPD, hat sich wegen dessen Nähe zu Russland und Präsident Wladimir Putin seit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine distanziert. In der demokratischen Mitte gelten seine Geschäftsbeziehungen zu Russland und seine entschuldigenden Äußerungen über Putin noch nach Bekanntwerden russischer Kriegsverbrechen als unentschuldbar und als mit den Pflichten eines Altkanzlers nicht vereinbar.

Mehrere Mitarbeiter des Altkanzlers hatten nach dem Angriff auf die Ukraine ihre Posten aufgegeben. Im Beschluss des Haushaltsausschusses waren Schröders Verbindungen zu Russland aber nicht genannt worden. Er begründete die Entscheidung damit, dass Schröder keine Pflichten mehr wahrnehme, die aus seinem früheren Amt herrührten.

Rund 400.000 Euro
kosteten die Räume und Mitarbeiter Gerhard Schröders vor Russlands Krieg pro Jahr

Schröders Anwaltsbüro hatte nach Einreichung der Klage argumentiert, der Beschluss sei rechtswidrig. Es werde „behauptet, Herr Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder nehme die sogenannten ,nachwirkenden Dienstpflichten‘ nicht mehr wahr“. Dabei werde „aber nicht festgelegt, was ,nachwirkende Dienstpflichten‘ überhaupt sind, wie ihre Wahr- bzw. Nichtwahrnehmung zu ermitteln ist und welches Procedere es im Übrigen dabei einzuhalten gilt“, hieß es in der Erklärung weiter.

Der Anspruch auf das Büro ergibt sich aus dieser Sicht aus der bisherigen Staatspraxis, entstandenem Gewohnheitsrecht und dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes. Die Begründung von Schröders Anwaltsbüro für die Klage fasst das Verwaltungsgericht so zusammen: „Alle Bundeskanzler a.D. hätten das Büro auf Lebenszeit erhalten, ohne dass darauf abgestellt worden sei, ob und wie lange sie fortwirkende Aufgaben aus ihrem Amt wahrgenommen hätten. Im Übrigen nehme er solche Aufgaben weiterhin wahr.“

Um ein politisches Urteil über den Altkanzler wird es in dem Verfahren voraussichtlich nicht gehen, sondern um die formalrechtlichen Grundlagen der Entscheidung der Haushälter. Und um viel Geld: Mehr als 400.000 Euro im Jahr hatten Schröders Büro und Helfer den Steuerzahler zuletzt gekostet. Ein Gerichtssprecher hat angekündigt, dass die Entscheidung voraussichtlich noch am gleichen Tag erfolgen soll.

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