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Leiden am Ende des Lebens? Manche Schwerstkranke wollen lieber sterben. Aber das wird ihnen schwer gemacht.

© picture alliance / dpa

Sterbehilfe: Mehr Hilfe für Dackel als für Schwerstkranke

Statt auf die Not schwerstkranker Menschen zu reagieren, werden wieder Reden gehalten. Für Hunde, die sich im Kaninchenbau verfangen, engagiert man sich seelenvoller. Ein Kommentar

Ein Kommentar von Barbara John

Kein Lebewesen wird im Stich gelassen, wenn es sich in einer leidvollen, ausweglosen Lage befindet: Für den Dackel, der im Kaninchenbau feststeckt, reißt die Feuerwehr den Waldboden auf; Katzen werden von Bäumen gerettet; für Kröten sperrt man Straßen, damit sie ihre Laichplätze erreichen. Keine Kreatur soll sich unnötig quälen müssen. Sind wir nicht eine vorbildlich mitfühlende Gesellschaft?

Aber keine Regel ohne Ausnahme. Schwerstkranke Menschen, die ihr untragbares Leidensleben schmerzlos selbst beenden wollen, erleben kein staatliches Mitgefühl, keine helfende Hand. Dabei schien im März 2017 endlich ein rechtlich gangbarer Weg gefunden worden zu sein. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hatte, nach zwei vorinstanzlichen, ablehnenden Urteilen, beschlossen, dass der „Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine Selbsttötung ermöglicht, nicht verwehrt werden darf“. Kaum hatte die Öffentlichkeit davon erfahren, organisierte sich gemeinsamer Widerstand gegen dieses Urteil durch Bundesgesundheitsminister Gröhe, Ethikrat und Deutschen Ärztetag. Während das höchste Verwaltungsgericht mit dem Urteil jedem schwer und unheilbar Erkrankten das Grundrecht zuerkannte, selbst zu bestimmen, „wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben enden soll“, verschanzten sich die Gegner weiter hinter dem Versprechen, Politik und Medizin sollten nicht als „Handlanger“ von Selbsttötungen agieren, sondern für ein behütetes, erträgliches Sterben sorgen.

Warum aber stürzen sich dann Schwerstleidende in die Tiefe, schlucken Schädlingsbekämpfungsmittel, ertränken sich, schießen sich eine Kugel in den Kopf oder lassen sich in der Schweiz das Betäubungsmittel legal verabreichen, das ihnen dort einen schmerzlosen Suizid erlaubt, der ihnen hier verweigert wird? Weil sie das frei entschieden haben in ihrer ausweglosen Leidenssituation, um sich nicht dem Zerfall ihrer Persönlichkeit auszusetzen.

Der Staat muss das nicht gutheißen, aber verhindern kann er es nicht. Er könnte aber die Hand reichen für ein selbstbestimmtes, qualfreies, würdiges Sterben.

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