zum Hauptinhalt

Steuerprozess: Strauß-Verteidiger fordert Freispruch

In der Neuauflage des Prozesses gegen den Politikersohn Max Strauß vor dem Landgericht Augsburg hat die Verteidigung gute Chancen auf einen Freispruch.

Augsburg - Vor dem Landgericht Augsburg hat die Neuauflage des Steuerprozesses gegen Max Strauß begonnen. Der älteste Sohn des 1998 verstorbenen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß (CSU) soll von dem Waffenhändler Karlheinz Schreiber insgesamt 2,66 Millionen Euro kassiert und nicht versteuert haben. Zur Last gelegt wird dem 47-Jährigen aber nur die Hinterziehung von 818.000 Euro Steuern, da ein Teil der Vorwürfe verjährt ist. Verteidiger Heiko Lesch sagte am Rande des Prozesses, er sehe gute Chancen für einen Freispruch. Lesch begründete dies damit, dass der Bundesgerichtshof (BGH) die Anklage "zumindest der Sache nach" verworfen habe.

Strauß war im Juli 2004 in Augsburg zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Die Augsburger Richter sahen es als erwiesen an, dass Schreiber für Airbus-Geschäfte mit Thailand und einen Panzer-Deal mit Saudi-Arabien geflossene Provisionen treuhänderisch für Strauß auf ein Schweizer Tarnkonto mit dem Namen "Maxwell" überwiesen hatte. Demnach hätte der Politikersohn, der für Schreiber als "Türöffner" zu Politikern in der ganzen Welt arbeitete, jederzeit auf dieses Geld zugreifen können. Dagegen folgte der BGH in Karlsruhe in der Revision der Auffassung der Verteidigung, wonach das Treuhandverhältnis nicht nachgewiesen wurde. Außerdem gibt es keinen Beweis, dass Strauß jemals auf das Geld zugegriffen hat.

"Keinen Pfennig erhalten"

"Max Strauß hat keinen Pfennig erhalten. Das hat der Bundesgerichtshof bestätigt", sagte sein Anwalt Lesch. Deshalb gehe er "natürlich mit dem Ziel eines Freispruchs" in den Prozess, der zunächst bis zum kommenden September angesetzt ist. Lesch ließ offen, ob er den Verzicht auf Bankunterlagen aus der Schweiz beantragen will. In zwei anderen Verfahren aus dem Schreiber-Komplex hatte das Schweizer Bundesamt für Justiz die Verwendung der Bankunterlagen untersagt, da es sich von der Augsburger Staatsanwaltschaft getäuscht sieht. Auch für das Strauß-Verfahren hat das Amt bereits angekündigt, bei einem entsprechenden Antrag die Verwendung zu untersagen.

Für das Verfahren sind zunächst 42 Verhandlungstage angesetzt. Einem Gerichtssprecher zufolge sind in diesem Jahr keine Zeugenvernehmungen mehr zu erwarten. Als einer der wichtigsten Zeugen gilt der ehemalige Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls. Dieser hatte als bislang einziger Beschuldigter im Schreiber-Komplex ein Treuhandverhältnis zu Schreiber eingeräumt, der sich in Kanada gegen seine Auslieferung nach Deutschland wehrt. Pfahls wurde wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Als Zeugen sind wie schon im ersten Prozess auch CSU-Spitzenpolitiker wie Parteichef Edmund Stoiber und Wirtschaftsminister Erwin Huber denkbar. Über deren Vorladung wurde aber noch nicht entschieden. (tso/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false