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Politik: Steuerreform vor Korrektur: Finanzminister Hans Eichel will auf gesonderte Meldepflicht für Dividenden verzichten

Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) will die gerade beschlossene Steuerreform in einem wichtigen Punkt offenbar wieder ändern. Entgegen offiziellen Stellungnahmen aus seinem Ministerium plant er nach Informationen des Tagesspiegels, dass Banken bei der Mitteilung von steuerfreien Kapitalerträgen an das Bundesamt für Finanzen künftig Dividenden doch nicht gesondert ausweisen müssen.

Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) will die gerade beschlossene Steuerreform in einem wichtigen Punkt offenbar wieder ändern. Entgegen offiziellen Stellungnahmen aus seinem Ministerium plant er nach Informationen des Tagesspiegels, dass Banken bei der Mitteilung von steuerfreien Kapitalerträgen an das Bundesamt für Finanzen künftig Dividenden doch nicht gesondert ausweisen müssen. In den zuständigen Referaten des Finanzministeriums liegen entsprechende Pläne bereits seit längerem vor.

Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken (BdB), Wolfgang Arnold, sagte am Mittwoch in Berlin, dass sich die Banken wegen des "unverhältnismäßigen Aufwands" einer differenzierten Meldepflicht von Zinserträgen und Dividenden gegen die offiziell geplante Regelung aussprechen. "Dem Vernehmen nach ist beabsichtigt, diese Regelung nicht zuletzt mit Blick darauf zurückzunehmen", ergänzte er und bestätigte damit die Informationen des Tagesspiegel. Demnach soll der Paragraph 45 d des Einkommensteuergesetzes, in dem die Kontrollmitteilungen an das Bundesamt für Finanzen geregelt sind, mit anderen kleinen technischen Korrekturen am Gesetz geändert werden.

Mit der Steuerreform wurde beschlossen, dass Kapitalerträge aus Zinsen und aus Dividenden künftig getrennt gemeldet werden müssen. Offiziell erklärte eine Sprecherin des Finanzministeriums, für eine Änderung der Regelung gebe es "keine Veranlassung". Sie sei notwendig, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dividendeneinkünfte würden künftig nur zur Hälfte der Einkommensteuer unterworfen. Deshalb müssten sie bei den gemeldeten Kapitalerträgen erkennbar sein.

Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hermann Otto Solms, kritisierte das gegenüber dem Tagesspiegel als "Misstrauen gegenüber den Kleinaktionären".

Carsten Germis

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