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Politik: Steuerreform vor Korrektur: Wie Kapitaleinkünfte nach neuem und nach altem Recht besteuert werden

Sparer können Kapitalerträge, also Zinsen und Dividenden, bis zu 3100 Mark im Jahr steuerfrei einstreichen. Daran wird sich auch künftig nichts verändern.

Sparer können Kapitalerträge, also Zinsen und Dividenden, bis zu 3100 Mark im Jahr steuerfrei einstreichen. Daran wird sich auch künftig nichts verändern. Ändern wird sich allerdings das Volumen an Dividenden, die ein Bankkunde steuerfrei bekommt. Der Grund: Nach der Steuerreform von Hans Eichel werden ab 2002 Dividendenerträge nur noch zur Hälfte besteuert. Ändern wird sich auch daran nichts, was die Banken dem Bundesamt für Finanzen über die Kapitalerträge mitteilen. Hier geht es nur darum, in welcher Höhe der Freistellungsauftrag ausgenutzt wurde.

Bisher gilt: Wenn ein Bankkunde heute den Steuerfreibetrag ausnutzen will, muss er einen so genannten Freistellungsauftrag stellen. Der geht bis maximal 3100 Mark. Unterhält ein Bankkunde verschiedene Konten, muss er sich überlegen, wo er wie viel Erträge erwartet und wie hoch die Freistellung ausfallen soll. Die Kreditinstitute ziehen die 30 Prozent an Zinsertragsteuer und 25 Prozent an Dividendensteuer (ab 2002 20 Prozent) nicht direkt an der Quelle ab, sondern überweisen dem Kunden den vollen Kapitalertrag.

Später meldet die Bank dem Bundesamt für Finanzen - der obersten Behörde der Finanzämter - in welcher Höhe der Kunde tatsächlich Kapitaleinkünfte steuerfrei bezogen hat. Sprich, in welcher Höhe der Freistellungsauftrag ausgenutzt wurde. Damit soll verhindert werden, dass ein Bankkunde bei mehreren Banken den vollen Betrag von 3100 Mark angibt und so Steuern hinterzieht. Die Banken melden der Behörde allerdings nicht, wie viel Kapitaleinkünfte ein Sparer außerhalb der Freistellungsgrenze hat.

Bei all denjenigen Bankkunden, deren Kapitaleinkünfte über dem Betrag von 3100 Mark liegen, werden die Kapitaleinkünfte, die nicht freigestellt sind, direkt an der Quelle besteuert. Das gilt auch in Zukunft. Bei der Einkommensteuererklärung muss er alle Kapitaleinkünfte angeben. Nach Abzug des Freibetrages werden die schon bezahlten Steuern dann mit dem persönlichen Steuersatz verrechnet.

Aber auch in diesem Fall werden die Kreditinstitute dem Bundesamt für Finanzen nur mitteilen, dass der Freistellungsauftrag in Höhe von 3100 Mark voll ausgenutzt wurde. Sie wird auch hier nicht mehr mitteilen.

Karin Birk

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