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Politik: Stiftungsrecht: "Nicht wie Bittsteller behandeln"

Auf eine rasche abschließende Reform des Stiftungsrechts noch in dieser Legislaturperiode drängen der Bundesverband Deutscher Stiftungen, der Deutsche Kulturrat und der Kulturkreis der Deutschen Wirtschaft. "Nach der Reform des Stiftungssteuerrechts im März muss jetzt die zweite Stufe folgen, die Reform des Stiftungszivilrechts", sagte Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, am Dienstag in Berlin.

Auf eine rasche abschließende Reform des Stiftungsrechts noch in dieser Legislaturperiode drängen der Bundesverband Deutscher Stiftungen, der Deutsche Kulturrat und der Kulturkreis der Deutschen Wirtschaft. "Nach der Reform des Stiftungssteuerrechts im März muss jetzt die zweite Stufe folgen, die Reform des Stiftungszivilrechts", sagte Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, am Dienstag in Berlin.

Eine von Bundesjustizministerin Hertha Däubler-Gmelin eingesetzte Bund-Länder-Kommission, die die zweite Reformstufe vorbereitet, werde konkrete Ergebnisse erst in einem Jahr vorlegen. Zu spät, findet Zimmermann. "Dann sind wir mitten im Wahlkampf und werden in dieser Legislaturperiode keine Reform mehr bekommen."

Die Verbände treibt die Sorge, dass es dann vor allem für kleinere Kulturstiftungen zu spät sein könnte. "Uns steht das Wasser bis zum Hals", sagte Zimmermann. Stiftungen müssten so schnell wie möglich in die Lücke springen, die der Staat durch Haushaltskürzungen gerissen habe. Ziel der Verbände ist es, das Anerkennungsverfahren für Stiftungen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Bisher müssen Stiftungen jeweils unabhängig von einer Stiftungsaufsichtsbehörde der jeweiligen Regierungsbezirke und dem Finanzamt anerkannt werden. Die Genehmigungsverfahren würden abhängig von Bundesland und Behörde "einige Tage oder Jahre" dauern. Künftig sollen die Behörden enger zusammenarbeiten. Außerdem soll ein Recht auf Stiftungen gesetzlich festgeschrieben werden.

Privatpersonen, die ihr Vermögen einer Stiftung zur Verfügung stellen wollten, dürften in Behörden nicht "wie Bittsteller behandelt werden", sagte Christoph Mecking, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Er forderte den Gesetzgeber auf, ein klares Signal zu setzen. "Wir müssen deutlich machen, dass Stiften ein Bürgerrecht ist." Die Bereitschaft zu stiften, sei groß - zumal die Gründergeneration in die Jahre komme. Nach Schätzungen des Bundesverbandes werden in den nächsten fünf Jahren rund eine Billion Mark vererbt.

Um das Stiftungswesen transparenter zu machen, setzen die Verbände sich außerdem für die Einführung eines Stiftungsregisters ein. Darin sollen alle Stiftungen und ihre Kapitalausstattung aufgelistet werden. Größere Stiftungen wollen die Verbände darüberhinaus verpflichten, einmal im Jahr einen Rechenschaftsbericht vorzulegen, in dem sie Auskunft über die Verwendung ihrer Gelder geben.

Einen ersten Schub hatte das Stiftungswesen durch die Reform des Stiftungssteuerrechts im März bekommen. Das Gesetz war rückwirkend zum 1. Januar 2000 in Kraft getreten. Danach können Stifter bis zu 40 000 Mark pro Jahr für die Errichtung einer Stiftung von der Steuer absetzen. Großspender können innerhalb von zehn Jahren bis zu 600 000 Mark steuerfrei an neu gegründete gemeinnützige Einrichtungen geben.

Bundesweit gibt es nach Schätzungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen rund 10 000 Stiftungen, ihr Vermögen betrage rund 100 Milliarden Mark. Für Stiftungszwecke würden in jedem Jahr rund 40 Milliarden Mark ausgegeben.

Maren Peters

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