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Politik: Strafrecht: Ausländer sollen Strafe in der Heimat absitzen

Ausländer, die in Deutschland zu einer Haftstrafe verurteilt worden sind, sollen ihre Strafe künftig im Heimatland verbüßen, sofern sie keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik nachweisen können. Das bestätigte Christian Arnss, Sprecher des Justizministeriums.

Ausländer, die in Deutschland zu einer Haftstrafe verurteilt worden sind, sollen ihre Strafe künftig im Heimatland verbüßen, sofern sie keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik nachweisen können. Das bestätigte Christian Arnss, Sprecher des Justizministeriums. Ausgenommen davon bleiben Asylbewerber und Personen, die menschenunwürdige Haftbedingungen, Folter oder Verfolgung in ihrem Heimatland befürchten müssten. Arnss sagte, eine entsprechende internationale Übereinkunft gebe es bereits seit 1983. Sie gelte auch für Deutsche, die im Ausland straffällig würden. Der Entwurf von Justizministerin Herta Däubler-Gmelin soll nach der Sommerpause dem Parlament vorgelegt werden.

lha

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