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Politik: Strafsteuer für Schuldensünder?

Bundesbank schlägt stärkere Kontrollen und Sanktionsinstrumente für die Haushalte der Länder vor

Berlin - Im Herbst sollen die Gespräche über die zweite Runde der Föderalismusreform beginnen, in der die Finanzbeziehungen von Bund und Ländern neu geordnet werden sollen. Die Beteiligten stecken schon jetzt die Spielräume ab. Die Geberländer, sagt etwa CSU-Generalsekretär Markus Söder, müssten weniger belastet, für den Süden müsse mehr als bisher übrig bleiben. Das könne nicht das Ergebnis der Gespräche sein, hält Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) dagegen. In einem Punkt sind sich aber alle Beteiligten einig: Mit der Reform soll ein Verfahren gefunden werden, dass die Verschuldung in den Haushalten wirksamer begrenzt als bislang.

Der Ansicht ist auch die Bundesbank – und ihre Forderungen gehen bis zu einer Art Strafsteuer in den Bundesländern, die bei den Schulden überziehen. In ihrem jüngsten Monatsbericht weist die Zentralbank darauf hin, dass die bisherigen Verschuldungsbremsen zu schwach seien. Die Selbstbindung, dass etwa die neuen Schulden nicht höher sein dürften als die Investitionen, hätten sich „letztlich nicht bewährt“. „Der praktisch kontinuierliche Schuldenanstieg konnte nicht verhindert werden.“ In den meisten Ländern ist die Lage mittlerweile brisant. Nehme man Einmalerlöse (etwa durch Verkauf von Landeseigentum) und die Sonderzuweisungen des Bundes an die ostdeutschen Länder aus der Rechnung heraus, „hätte im letzten Jahr allein Bayern die verfassungsgemäßen Regelgrenzen für die Neuverschuldung klar eingehalten“, so das Fazit der Frankfurter Zentralbank. Berlin, Bremen und das Saarland klagen derzeit in Karlsruhe mehr Bundeshilfe ein, in drei weiteren Ländern – Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein – wird damit gerechnet, auf Jahre hinaus keine verfassungskonformen Haushalte mehr einbringen zu können.

Aus Sicht der Bundesbank darf es so nicht weitergehen. Für die Föderalismusreform II fordert sie daher, „die verfassungsrechtlichen Kreditobergrenzen wirksamer auszugestalten“, die Haushaltsüberwachung auszudehnen und die Eigenverantwortung der Länder für ihre Haushalte zu erweitern. So solle der Finanzplanungsrat zu einem Überwachungsgremium ausgebaut werden. Überschreite ein Land die kritische Grenze, solle dessen Haushaltsautonomie eingeschränkt werden, etwa durch verbindliche Obergrenzen bei den Ausgaben. Macht eine Landesregierung zu viele Schulden, müssten nach Ansicht der Bundesbank durch „länderspezifische Steuerzuschläge“ zunächst die Landeskinder dafür büßen und nicht die Allgemeinheit des Bundes und der anderen Länder.

Wie mehrere Politiker vor allem aus der Union fordert die Bundesbank auch mehr Steuerautonomie für die Bundesländer. Vor allem könne ein „individuelles Zuschlagsrecht bei der Einkommensteuer eingeräumt werden“, heißt es in dem Bericht. Ziel ist vor allem die Mäßigung: Wenn zusätzliche Leistungen für die Bürger auch mit höheren Steuersätzen verbunden werden, besteht ein stärkerer Anreiz, wirtschaftliche Lösungen zu suchen sowie Nutzen und Kosten von Einnahmen und Ausgaben genauer zu prüfen.“

Die Zentralbanker schließen sich auch der jüngsten Kritik an den ostdeutschen Ländern an, die mit Ausnahme Sachsens nach der Analyse allesamt nicht gut genug wirtschaften. Demnach sind die laufenden Ausgaben der neuen Länder immer noch um mehr als zehn Prozent höher als die der West-Länder. Vor allem bei den Personalkosten: „Trotz niedrigerer Entgelte fielen diese hier im Mittel um acht Prozent höher aus als in den westdeutschen Flächenländern.“ Zudem seien auch 2005 die Solidarpaktmittel zu 40 Prozent vereinbarungswidrig verwendet worden – und diese Zweckentfremdung von Geldern, die eigentlich nur für den Aufbau von Infrastruktur gezahlt werden, hat offenbar kein Ende: Laut Bundesbank „dürfte den meisten neuen Ländern auch für 2007 kein vollständiger Verwendungsnachweis gelingen“. Die Zinsausgaben der Ost-Länder sind im Schnitt derweil schon um 20 Prozent höher als im Westen. Da die Einwohnerzahl im Osten aber abnimmt, nimmt auch die Zahl der Steuerzahler ab, die Berechnungsgrundlage für den Finanzausgleich wird schlechter. Die Bundesbank sieht daher „zusätzlichen Anpassungsdruck für die ostdeutschen Länder“.

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