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Politik: Straftatbestand der Untreue

Untreue liegt vor, wenn über fremdes Vermögen missbräuchlich verfügt wird und einem Dritten, für dessen Vermögen er verantwortlich ist, einen materiellen Schaden zufügt. Auch der Bruch eines Treueverhältnisses reicht aus.

Untreue liegt vor, wenn über fremdes Vermögen missbräuchlich verfügt wird und einem Dritten, für dessen Vermögen er verantwortlich ist, einen materiellen Schaden zufügt. Auch der Bruch eines Treueverhältnisses reicht aus. Schwarze Kassen können einen Anfangsverdacht begründen, auch der Umstand, dass der Partei durch Kohls heimliche Konten öffentliche Mittel in mehrfacher Millionenhöhe entgingen und, obendrein, hohe Rückzahlungsforderungen drohen. Kohl hat eingestanden, gegen Gesetze verstoßen zu haben. Die Annahme, dabei im Interesse der Partei gehandelt zu haben, kann weder sein Handeln rechtfertigen noch entschuldigen, dass er der Partei geschadet hat. Kohls stärkster Verbündeter, wie meist bei Untreue, ist die Verjährungsfrist.

eid

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