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Politik: Streit um den Solidarpakt II: Wie viel braucht der Osten?

Die Differenz ist nicht unbeträchtlich: Auf 300 Milliarden Mark lässt sich nach Ansicht der Ost-Ministerpräsidenten die "Infrastrukturlücke" der ostdeutschen Länder im Vergleich zum Westen beziffern, das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kommt in einem unveröffentlichten Gutachten für das Bundesfinanzministerium auf eine Summe von 160 Milliarden. Ergo, so das Magazin "Spiegel", sind Beamte von Finanzminister Hans Eichel (SPD) der Meinung, dass für den Aufbau Ost künftig weniger Geld ausgegeben werden muss.

Die Differenz ist nicht unbeträchtlich: Auf 300 Milliarden Mark lässt sich nach Ansicht der Ost-Ministerpräsidenten die "Infrastrukturlücke" der ostdeutschen Länder im Vergleich zum Westen beziffern, das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kommt in einem unveröffentlichten Gutachten für das Bundesfinanzministerium auf eine Summe von 160 Milliarden. Ergo, so das Magazin "Spiegel", sind Beamte von Finanzminister Hans Eichel (SPD) der Meinung, dass für den Aufbau Ost künftig weniger Geld ausgegeben werden muss. Ein Solidarpakt II im Umfang von 140 Milliarden Mark soll demnach genügen, denn 20 Milliarden ziehen die Beamten ab wegen sonstiger Förderprogramme des Bundes und der EU. Unklar sei, ob die Summe auf zehn oder 15 Jahre verteilt wird. Die offzielle Position des Ministeriums lautet, es gebe noch keine Festlegungen, schon gar nicht des Ministers. Aber Forderungen auch aus dem Regierungslager nach einer veränderten Ost-Förderung machen klar: Seit dem Wochenende läuft die heiße Phase im Streit um den Solidarpakt II, der im Zusammenhang mit der Neuregelung des Finanzausgleichs spätestens bis zum Jahresende unter Dach und Fach sein soll.

Die Grünen-Finanzpolitikerin Christine Scheel schlägt nicht nur einen Umbau der Förderung vor, sondern fordert auch die Ost-Ministerpräsidenten zu einer klareren Haltung heraus. "Die Regierungschefs müssen jetzt etwas vorlegen, was über die pauschale Festlegung von 300 Milliarden Mark hinausgeht", sagte sie dem Tagesspiegel. Notwendig sei eine genauere Analyse, eine detailliertere Begründung der Forderungen. Außerdem müsse man beim Solidarpakt II weg von der strikten Trennung in Ost und West. Bei der Investitionsförderung sollten auch strukturschwache westdeutsche Regionen einbegriffen werden.

Dagegen pocht der Magdeburger Ministerpräsident Reinhard Höppner (SPD) auf die "Bedarfsmeldung" bei der Infrastruktur von 300 Milliarden Mark. Zudem forderte er, im Solidarpakt II weitere 100 Milliarden Mark für die Investitionsförderung im Osten vorzusehen. Höppners Linie, von allen Ost-Regierungschefs gestützt: Die bestehende Solidarpakt-Förderung müsse nach 2005 um weitere zehn Jahre verlängert, dann müsse Bilanz gezogen werden. Was bedeutet: Zurückfahren der Förderung in den Jahren nach 2015 je nach Wirtschaftslage.

Bislang erhalten die Ost-Länder vom Bund jährlich 21 Milliarden Mark an Solidarpaktmitteln: 14,4 Milliarden an so genannten Sonderbedarfs-Ergänzungszuweisungen für die Ost-Etats wegen der wirtschaftlichen Schwäche der Länder und 6,6 Milliarden nach dem Investitionsfördergesetz. Eine Förderung auf gleichem Niveau würde also heißen, für zehn Jahre eine Gesamtsumme von 210 Milliarden Mark bereit zu stellen. Der sächsische Finanzminister Thomas de Maiziere (CDU) hat dagegen vorgerechnet, dass einschließlich zusätzlicher Bundesmittel und EU-Gelder die Fördersumme im Jahr 1999 sogar 30 Milliarden Mark betragen habe. Diese Summe sei das jährliche Niveau, um das es gehe. Dabei ist derzeit unklar, wie hoch die EU-Förderung angesichts der Beitrittsverhandlungen mit den osteuropäischen Ländern für den deutschen Osten nach 2005 noch sein kann.

Mit einer Kernforderung sind die Ost-Ministerpräsidenten bislang nicht durchgedrungen: Die Festschreibung der Sonderzuweisungen für die neuen Länder im Entwurf Eichels für ein Maßstäbegesetz zum Finanzausgleich. Die Vorgabe dieses Gesetzes, das vom Bundesverfassungsgericht gefordert wurde, lautet freilich: Es soll nur die grundlegenden und langfristigen Regelungen für das Geldverteilen zwischen Bund und Ländern regeln.

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