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Helmut Müller-Enbergs

© picture alliance / dpa

Streit um IM-Vorwurf: Bonner Ehepaar zieht Klage gegen Wissenschaftler Müller-Enbergs zurück

Ein Bonner Ehepaar klagte gegen einen Wissenschaftler der Stasiunterlagenbehörde. Es ging um deren angebliche Stasi-Mitarbeit, die sie bestritten. Nun ziehen sie die Klage zurück. Behördenchef Jahn spielte in dem Vorgang eine unglückliche Rolle.

Von Matthias Schlegel

Der renommierte Forscher der Stasiunterlagenbehörde Helmut Müller- Enbergs muss kein Verfahren vor dem Hamburger Landgericht wegen der Nennung zweier IM-Klarnamen in einem seiner Werke mehr fürchten. Die Kläger, das Bonner Ehepaar Wolfgang und Barbara Deuling, zogen ihre Klage vom August vergangenen Jahres gegen Müller-Enbergs zurück, wie aus dem Tagesspiegel vorliegenden Dokumenten hervorgeht.

Der ausgewiesene Experte auf dem Gebiet der Westarbeit der Stasi hatte im Rahmen einer Publikation der Stasiunterlagenbehörde zur Stasi-Hauptverwaltung Aufklärung über zwei O-Quellen (Objektquellen) geschrieben: „Mit 951 Informationen nehmen die O-Quellen ,Bob’ und ,Petra’ (XV1471/65), die von der HV A des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR mit Wolfgang und Barbara Deuling in Verbindung gebracht wurden, den Rang drei im Referat II/4 (also drittwichtigste Quelle zur SPD – d. Red.) ein. Auf den Angestellten im SPD-Parteivorstand und die Angestellte der SPD- Bundestagsfraktion geht ein umfassender Einblick in die SPD zurück.“ Wolfgang Deuling hatte seit 1971 in der Bonner SPD-Zentrale gearbeitet und war 1981 persönlicher Referent des damaligen einflussreichen SPD-Bundesvize Hans-Jürgen Wischnewski geworden. Die Kläger hatten bestritten, bewusst und gewollt Informationen an die Stasi geliefert zu haben. Der in der Veröffentlichung vermittelte Eindruck, sie seien Stasi-IM gewesen, sei falsch, hieß es in der Klageschrift.

Die Klage hatte aus zwei Gründen großes öffentliches Aufsehen erregt. Zum einen sahen zahlreiche Wissenschaftler die Wissenschaftsfreiheit bedroht. Der Versuch, die Nennung von Namen nachrichtendienstlicher Quellen juristisch unterbinden zu lassen, stehe dem grundsätzlichen Interesse von Wissenschaft und Gesellschaft an der Aufarbeitung entgegen, schrieben Wissenschaftler aus 18 Ländern in einer Solidaritätserklärung mit Müller-Enbergs.

Zum anderen geriet dessen Dienstherr, der Bundesbeauftragte für die Stasiunterlagen, Roland Jahn, in die Kritik. Das Ehepaar Deuling hatte nämlich zuvor eine Unterlassungsklage sowohl gegen Müller-Enbergs als auch gegen Jahn auf den Weg gebracht. Anders als Müller-Enbergs unterschrieb Jahn eine Unterlassungserklärung. Er begründete dies gegenüber dem Tagesspiegel damit, dass er keine Aussicht auf juristischen Erfolg sehe. Weil Müller-Enbergs sich weigerte, die Aussagen aus seinem Buch zu unterlassen, erhoben die Deulings gegen ihn eine Hauptsacheklage beim Landgericht Hamburg. Behördenleiter Jahn, von Müller-Enbergs Anwalt Johannes Eisenberg dringlich an seine „Fürsorgepflicht“ gemahnt, versagte seinem Mitarbeiter die Hilfe in dem Rechtsstreit. Daraufhin spendeten Kollegen, Wissenschaftler und Opfervereine dem Beklagten rund 5000 Euro.

Das Hamburger Gericht sah sich in einem Beschluss vom 24. Januar 2013 jedoch als nicht zuständig an: Müller-Enbergs sei als Angestellter der Stasiunterlagenbehörde bei der Veröffentlichung „hoheitlich tätig gewesen“. Deshalb verwiesen die Hamburger den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht Berlin. Die Deulings aber zogen ihre Klage zurück. Es gibt nun die kuriose Situation, dass ein Mitarbeiter der Behörde einen IM-Vorwurf öffentlich erheben darf, sein Chef aber nicht. Ob die Deulings nun vor dem Verwaltungsgericht klagen, sei „noch offen“, sagte ihr Anwalt Helmuth Jipp dem Tagesspiegel. Sollte das passieren, würde sich die Klage nicht mehr gegen Müller-Enbergs, sondern gegen die Behörde richten.

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