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Politik: Streit um Widersprüche gegen Hartz IV

Berlin - Arbeitsloseninitiativen und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) haben Hartz-IV-Beziehern empfohlen, Widerspruch gegen Bescheide einzulegen, mit denen Leistungen vom 1. Januar 2011 an bewilligt werden.

Berlin - Arbeitsloseninitiativen und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) haben Hartz-IV-Beziehern empfohlen, Widerspruch gegen Bescheide einzulegen, mit denen Leistungen vom 1. Januar 2011 an bewilligt werden. Grund: Es fehle an einem neuen Gesetz, und so bestünden Zweifel an einer verfassungskonformen Regelung, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Regelsätze beanstandet hatte.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) fordert allerdings, von massenhaften Widersprüchen abzusehen: „Eine Flut von Widersprüchen würde unsere Arbeit in den Jobcentern spürbar beeinträchtigen“, erklärte der für Hartz IV zuständige BA-Vorstand Heinrich Alt. So ginge „wertvolle Zeit für die Unterstützung von Menschen, die auf der Suche nach Ausbildung oder Arbeit sind“ verloren. Ein neues Gesetz, das das Bundesverfassungsgericht zum 1. Januar 2011 verlangt hatte, werde rückwirkend zum Jahresbeginn in Kraft treten, so entstünden Leistungsempfängern keine Nachteile. Die Bescheide basierten auf geltendem Recht und seien damit rechtmäßig, später würden „automatisch“ neue erstellt. Er riet, die Neuregelungen „abzuwarten“.

Das Erwerbslosen-Forum Deutschland hält dagegen: Ab dem 1. Januar seien die alten Regelleistungen durch die Entscheidung des Gerichts verfassungswidrig. So bestehe keine gültige Rechtsgrundlage mehr. Derzeit beraten Regierung und Opposition die Neuregelung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Wie das Gesetz künftig aussieht, weiß noch niemand, weshalb Betroffenen vielfach der vorsorgliche Widerspruch empfohlen wird, um keine Ansprüche zu verlieren. Schon mit der bisherigen Gesetzeslage seien über 30 Prozent der Bescheide der Jobcenter fehlerhaft, kritisieren Experten.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband rät Eltern zudem, sofort zu Jahresbeginn Förderleistungen aus dem Bildungspaket zu beantragen und bei Ablehnung umgehend Widerspruch einzulegen. Bei einer Klärung vor Gericht sei der Zeitpunkt des Antrags entscheidend. cwe

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