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Politik: Subventionen ja, aber…

Von Mariele Schulze Berndt, Brüssel In zwei Wochen will EU-Agrarkommissar Franz Fischler seine Reformvorschläge offiziell vorlegen. Schon jetzt zeichnet sich ab: Sie sind radikaler als die deutsche Regierung bisher angenommen hat.

Von Mariele Schulze Berndt, Brüssel

In zwei Wochen will EU-Agrarkommissar Franz Fischler seine Reformvorschläge offiziell vorlegen. Schon jetzt zeichnet sich ab: Sie sind radikaler als die deutsche Regierung bisher angenommen hat. Bisher sind sie zwar weder innerhalb der EU-Kommission noch mit den Mitgliedstaaten abgestimmt. Dennoch ist Fischler optimistisch, dass sie bis Anfang 2003 beschlossen sind.

Wichtigstes Element der Reform sind die Direktzahlungen. Bisher werden sie nach der Zahl der Rinder eines Hofes ausgezahlt, oder entsprechend der produzierten Menge an Getreide. In Zukunft sollen sie pauschal gezahlt werden. Produktionsmenge und Subvention sollen entkoppelt werden. Berechnungsgrundlage soll die Summe sein, die ein Betrieb in einem bestimmten Referenzjahr bekommen hat. Auch wenn der Bauer das Land weniger intensiv oder gar nicht mehr bewirtschaftet, soll sich die Höhe der Subventionen nach den Produktionszahlen der Vergangenheit richten. Zudem will Fischler die Direktzahlungen an Auflagen knüpfen, die Umwelt und Böden schützen und eine bessere Landschaftspflege ermöglichen. Drei Prozent der Beihilfen von 30 Milliarden Euro im Jahr sollen von 2004 an verpflichtend zur Umstrukturierung des ländlichen Raums genutzt werden. Darüber, wo sie am sinnvollsten verwendet werden, soll die EU- Kommission entscheiden. Bisher stehen nur zehn Prozent des Agrarhaushaltes von 40 Milliarden Euro für die ländliche Entwicklung zur Verfügung. Um die Mittel in Anspruch nehmen zu können, müssen die Mitgliedstaaten die Hälfte des Geldes kofinanzieren.

Was die ostdeutschen Höfe besonders trifft, ist die Kappung der Beihilfen für landwirtschaftliche Großbetriebe. Ihre Obergrenze soll in Zukunft 300 000 Euro betragen. Noch bekommen einzelne ostdeutsche Großbetriebe Direktbeihilfen in Millionenhöhe. Um ihnen allzu große Einbußen zu ersparen, sollen Freibeträge von 5000 Euro für die ersten beiden Arbeitskräfte und 3000 Euro für jede weitere beschäftigte Arbeitskraft gewährt werden.

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