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Swift-Abkommen: BKA hält Datentransfer für unnütz

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die Weitergabe von Bankdaten an die USA kritisiert. Die Ermittlungsbehörde hält den Datentransfer im Zuge des sogenannten Swift-Abkommens für nutzlos bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.

Wiesbaden/Hamburg -  Das berichtete das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Damit komme das BKA zu einer anderen Einschätzung als sein oberster Vorgesetzter, Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Eine offizielle Stellungnahme gab das BKA am Samstag auf Anfrage nicht ab.

In einem internen Vermerk des Bundeskriminalamts heißt es laut dem Bericht: „Die aus fachlicher Sicht zu erwartenden Erkenntnisse aus einem systematischen und umfangreichen Abgleich der Swift-Daten rechtfertigen – zumindest für den Bereich der Finanzierung des Terrorismus – aus hiesiger Sicht nicht den mit der Datenrecherche verbundenen erheblichen materiellen und personellen Aufwand.“

Der Innenminister hatte Ende November im EU-Ministerrat kein Veto gegen das Swift-Abkommen eingelegt. Er ebnete so den Weg, dass US- Fahnder Einblick in europäische Bankdaten nehmen können, und setzte sich damit über datenschutzrechtliche Bedenken hinweg. De Maizière hatte damals erklärt, das Abkommen bringe „mehr Sicherheit bei der Terrorbekämpfung“. In dem BKA-Papier heißt es dagegen: „Für den Bereich der Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität besteht kein fachlicher Bedarf beziehungsweise kein operatives Interesse an der Nutzung des Swift-Datenbestandes.“ dpa

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