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Politik: Tagesmütter brauchen eine Erlaubnis

Betreuung in Wohnung ist gewerbliche Nutzung.

Karlsruhe - Tagesmütter, die Kinder gewerblich in einer Eigentumswohnung betreuen wollen, brauchen dazu die Genehmigung der Eigentümerversammlung. Die Eigentümer müssen sich bei ihrer Entscheidung dann vom neuen Lärmschutzgesetz leiten lassen, nach dem Kinderlärm „keine schädliche Umwelteinwirkung“ ist, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe (Az: V ZR 204/11). Über den aktuellen Fall hinaus – die Klage einer Tagesmutter scheiterte aus formalen Gründen – machte das Gericht keine grundsätzlichen Vorgaben für die Kinderbetreuung durch Tagesmütter. „Die Erwartungen waren hoch, aber wir konnten sie nicht erfüllen“, sagte der Senatsvorsitzende Wolfgang Krüger.

In dem umstrittenen Fall hatte das Landgericht Köln einer Tagesmutter die Betreuung von fünf Kleinkindern in einer von ihr angemieteten Eigentumswohnung verboten, weil sich eine Nachbarin durch den Lärm im Haus gestört fühlte. Dem Urteil zufolge hätten aber die Besitzer der betreffenden Wohnung einen Beschluss der Eigentümerversammlung anfechten müssen, der die Tagesmuttertätigkeit verboten hatte. Weil sie das versäumt hatten, sei das Verbot unabhängig von einer inhaltlichen Prüfung rechtskräftig.

Nach dem Urteil können die Wohnungseigentümer bei der Eigentümergemeinschaft nun die Erlaubnis zum Betrieb einer Kindertagespflegestelle beantragen. Die Eigentümergemeinschaft müsste dann die kinderfreundliche Neufassung des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom Juli 2011 beachten. Dort heißt es in Paragraf 22, dass „Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen“ ausgehen, „keine schädliche Umwelteinwirkung“ sind.

Der Präsident des Deutschen Städtetags und Münchner Oberbürgermeister, Christian Ude (SPD), begrüßte den Hinweis des Gerichts auf die gesetzliche Neubewertung von Kinderlärm ausdrücklich. Ohne Tagesmütter sei „der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz nicht zu erfüllen“, sagte Ude. Die FDP-Bundesabgeordnete Judith Skudelny bezeichnete es als „politisches Ziel“, Klagen gegen Kinderlärm bei der Tagespflege zu verhindern. AFP

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