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Terrorprävention: Polizeigewerkschaft: Teilnahme an Terrorcamps soll strafbar werden

"Terroristen sind in unserer Mitte". Mit deutlichen Worten forderte die Gewerkschaft der Polizei die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur Terrorprävention zu ergreifen. Die große Koalition ist gespalten, ob Teilnehmern von Trainingscamps eine konkrete Absicht nachgewiesen werden muss. Im Oktober soll das Kabinett entscheiden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Bundesregierung aufgefordert, rasch die Teilnahme an terroristischen Ausbildungslagern unter Strafe zu stellen. Auch das Anbieten von Plänen zum Bombenbau im Internet müsse bestraft werden. "Der Terrorismus ist nicht Tausende Kilometer entfernt, Terroristen sind in unserer Mitte", erklärte der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg. Die große Koalition im Bund und die Länder verfielen zunehmend in eine Selbstblockade. "Wir können nicht noch länger warten, bis wieder handlungswillige und -fähige Regierungen in der Verantwortung stehen. Attentäter nehmen auf wahltaktische Geplänkel keine Rücksicht."

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte bereits im September 2007 Eckpunkte für neue Strafvorschriften präsentiert, die bislang noch nicht vom Bundeskabinett behandelt wurden. Laut Zypries soll sich das Kabinett aber noch im Oktober mit einem Gesetzentwurf befassen. Zentraler Streitpunkt zwischen Union und SPD ist die Grundsatzfrage, ob allein der Aufenthalt in einem Terrorcamp für eine Bestrafung ausreicht oder ob die Absicht nachgewiesen werden muss, eine Gewalttat zu begehen.

EU arbeitet ebenfalls an Maßnahmen zur Terrorprävention

Zypries will Handlungen im Vorfeld von terroristischen Straftaten unter Strafe stellen. Das betrifft Anleitungen zum Bombenbau im Internet, das Finanzieren von Terroranschlägen und die Ausbildung und das Sich-Ausbilden-Lassen, um eine terroristische Gewalttat zu begehen. Dabei müssten aber rechtstaatliche Grundsätze strikt gewahrt werden. Allein der Umstand, dass sich jemand bestimmte Fertigkeiten beibringen lasse, reiche für eine Strafe nicht aus. Allerdings könne entgegen den Behauptungen von Unionspolitikern der Aufenthalt in einem Terrorcamp ausreichen, um einen Anfangsverdacht für strafrechtliche Ermittlungen zu begründen.

Das Europaparlament verständigte sich vergangene Woche auf einen Beschluss, wonach künftig "die Anstiftung" zu terroristischen Taten strafbar sein soll. Die Parlamentarier bezogen sich damit auf einen Vorschlag des Ministerrats, demzufolge künftig drei neue Straftatbestände geschaffen werden könnten: "Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat", "Anwerbung für terroristische Zwecke und Ausbildung" und "Ausbildung für terroristische Zwecke". Das Parlament hat lediglich eine beratende Rolle, letztlich entscheiden muss der Ministerrat, anschließend müssen die Nationalstaaten die Vorgaben umsetzen. (nis/dpa)

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