zum Hauptinhalt

Politik: Thierse ist gegen Nachwahlen

Berlin - Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) will in der kommenden Legislaturperiode eine Wahl- und Parlamentsreform erreichen. Dem Tagesspiegel sagte Thierse, man sollte „einen Weg finden, die Nachwahlen wie jetzt in Dresden zu verhindern, ob durch Ersatzkandidaten oder Listen, muss man sehen“.

Berlin - Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) will in der kommenden Legislaturperiode eine Wahl- und Parlamentsreform erreichen. Dem Tagesspiegel sagte Thierse, man sollte „einen Weg finden, die Nachwahlen wie jetzt in Dresden zu verhindern, ob durch Ersatzkandidaten oder Listen, muss man sehen“. Zudem kann sich Thierse vorstellen, auch über das Problem der Überhangmandate zu reden, die das Ergebnis der Verhältniswahl verzerren und wegen der Entwicklung des Parteiensystems zuletzt zugenommen haben. Ein tiefgreifende Wahlrechtsreform lehnt Thierse aber ab. Er wolle am System, das Mehrheits- und Verhältniswahl verbindet, festhalten, „auch wenn es Ungereimtheiten hat. Ich bin gegen ein reines Mehrheitswahlrecht.“ Zudem bekräftigte Thierse seine Forderung nach einem Selbstauflösungsrecht des Bundestags mit Dreiviertelmehrheit und nach Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre. Auch habe ihm „die Idee immer gut gefallen, Gesetze mit Verfallsdatum zu versehen, so dass man sich nach fünf oder zehn Jahren überlegen muss: Ist das noch nötig, sind sie noch sinnvoll, muss etwas getan werden“. Thierse bezeichnete dies als „großzügiges parlamentarisches Wiedervorlagesystem“.

Der „Konvent für Deutschland“, ein Reformerkreis um Altbundespräsident Roman Herzog, fordert eine weiter gehende Wahlrechtsreform. Statt der von den Parteien vorgegebenen Landeslisten solle künftig bei Bundestagswahlen das System der flexiblen Liste eingeführt werden, wie etwa in Bayern. Bei diesem System können die Wähler innerhalb der Liste nochmals auswählen, wer ihrer Ansicht nach in den Bundestag soll. Damit kann die vorgegebene Reihenfolge der Kandidaten verändert werden. Der Konventskreis sieht darin den Vorteil, dass die Macht der Parteiführungen bei der Aufstellung der Listen eingeschränkt wird und der Wähler das letzte Wort hat. Zudem würden die Abgeordneten gegenüber der Parteiführung gestärkt. Vorstellbar sei zudem die Vermehrung der Direktmandate zu Lasten der Listenmandate.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false