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Politik: Thierse: Kontrolle der Parteifinanzen nicht lockern

Bundestagspräsident kritisiert Pläne der Schatzmeister / Streit um Bagatellgrenze bei Meldepflicht von Spenden

Von Matthias Meisner

Berlin - Die von den Schatzmeistern von CDU, CSU, SPD und Grünen geplante Novellierung des Parteienfinanzierungsgesetzes stößt auf Widerstand. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) fürchtet eine Lockerung der Kontrollen. Er riet im „Spiegel“ dazu, „das ganze Vorhaben im Lichte des jüngsten Beschlusses der Verfassungsrichter zu überdenken“. Am kommenden Donnerstag wollen sich die Innenpolitiker der Bundestagsfraktionen gemeinsam mit den Schatzmeistern der Parteien auf mögliche Kompromisslinien verständigen. Ein neues Gesetz soll zum Jahresanfang 2005 in Kraft treten.

Die Karlsruher Richter hatten vergangene Woche Thierses Strafforderung bestätigt, die dieser wegen der hessischen Parteispendenaffäre der Bundes-CDU auferlegt hatte. Laut „Spiegel“ hat sich auch Thierses Verwaltung gegen die geplante Revision ausgesprochen. Eine Einschränkung der Kontrollmöglichkeiten des Parlamentspräsidenten sei „aus rechtsstaatlichen, wohl auch aus verfassungsrechtlichen Gründen unhaltbar“. Zuvor hatte bereits Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt dafür geworben, die Recherchemöglichkeit des Bundestagspräsidenten als unabhängige Instanz als „erfolgreiches Konzept“ zu erhalten. Die Schatzmeister wollen dagegen, dass sich Thierse künftig auf die Berichte von Wirtschaftsprüfern verlassen soll, die entweder die Parteien oder die Bundestagsverwaltung selbst beauftragt hat. Bei eigenen Ermittlungen der Bundestagsverwaltung fürchten sie „Chaos“.

Grünen-Schatzmeister Dietmar Strehl nannte eine Novelle notwendig. Im Gespräch mit dem Tagesspiegel versicherte er am Samstag jedoch, es gehe um Detailprobleme eines guten Gesetzes, die sich in der Praxis gezeigt hätten. „Keiner von uns, die Grünen schon gar nicht, will die Rechte des Bundestagspräsidenten einschränken.“ Den Eindruck, das Parteienfinanzierungsgesetz solle mit der geplanten Novelle verwässert werden, wies er als falsch zurück.

In einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur Reuters versicherte SPD-Schatzmeisterin Ingrid Wettig-Danielmeier, die geplante Änderung des Gesetzes werde keine Auswirkung auf die Meldepflicht von Parteispenden haben. „Spenden sind davon in keinem Fall berührt“, sagte sie. Geplant sei aber, dass künftig kleinere nicht gemeldete Beträge nicht einzeln bei der Bundestagsverwaltung nachgemeldet werden, sondern kollektiv im nächsten Rechenschaftsbericht als Korrektur veröffentlicht werden müssten. Die bisherige Regelung sei zu bürokratisch. Als Bagatellgrenze, unterhalb derer Beträge nicht sofort nachgemeldet werden müssen, sind auf Vorschlag der Wirtschaftsprüfer im Entwurf des Gesetzes 1000 Euro vorgesehen.

Voraussichtlich wird es bei diesem Betrag nicht bleiben. Wettig-Danielmeier sagte: „Wir können auch mit 500 Euro leben.“ Und auch Grünen-Schatzmeister Strehl gab zu, dass die geplante Bagatellgrenze „ein Problem“ sei. „Da müssen wir eine andere Tonlage finden.“

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