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Todesstrafe: Hinrichtung nach stundenlangem Martyrium abgebrochen

Ein Todeskandidat ist in Ohio der Giftspritze vorläufig entgangen, weil die Vollzugsbeamten keine Vene fanden. Zeitweise half der Delinquent bei der Suche.

Das Exekutionsteam suchte zwei Stunden lang vergeblich nach einem geeigneten Blutgefäß, bevor sie die Exekution abbrachen. Wie der Sender CNN am Mittwoch berichtete, verschob Gouverneur Ted Strickland die Hinrichtung um eine Woche – dann soll erneut versucht werden, Häftling Romell B. zu töten.

Der Delinquent versuchte laut Medienberichten eine Stunde nach Beginn der Prozedur im Gefängnis von Lucasville sogar, dem Team zu helfen, indem er den linken Arm auf und ab bewegte und die Muskeln anspannte. Schließlich ließ sich die Nadel auch einführen, dann kollabierte jedoch die Vene. Wie es in dem Bericht hieß, brach auf Brooms Stirn Schweiß aus, sein Oberkörper hob und senkte sich heftig, und die Füße zuckten. Schließlich informierte das Team den Gefängnisdirektor, der seinerseits den Gouverneur unterrichtete.

Der heute 53-jährige Broom war wegen Entführung, Vergewaltigung und Ermordung eines 14- jährigen Mädchens 1984 zum Tode verurteilt worden.

Sein Fall ist nicht der erste dieser Art: Bereits 2006 hatte in Ohio eine Hinrichtung aus dem gleichen Grund 90 Minuten gedauert. Der Todeshäftling hatte während der Exekution wiederholt den Kopf geschüttelt und gesagt: "Es funktioniert nicht." Dem Informationszentrum für Todesstrafen in Washington zufolge ist es bisher nur ein Mal vorgekommen, dass ein Häftling zwei Mal einer Hinrichtungsprozedur ausgesetzt wurde, wie dies anscheinend nun Broom bevorsteht.

Demnach funktionierte 1946 bei einer geplanten Exekution in Louisiana der elektrische Stuhl nicht. Der Delinquent habe dann fast ein weiteres Jahr in der Todeszelle verbracht, während das Oberste US-Gericht über die Verfassungsmäßigkeit eines zweiten Exekutionsversuchs beraten habe, zitierten Medien Zentrums-Direktor Richard Dieter. Er hofft nun, dass auch in Brooms Fall wegen entsprechender gerichtlicher Vorstöße die Hinrichtung unterbleibt.

Menschenrechtsorganisationen verurteilen die Todesstrafe seit Langem als "grausam, unmenschlich und erniedrigend" und fordern hinrichtende Staaten auf, sie abzuschaffen. Wie Amnesty International beklagt, wird die Todesstrafe unverhältnismäßig häufig gegen Mittellose, Angehörige von Minderheiten und Menschen anderer Hautfarbe, Nationalität oder Religion angewendet. In einigen Ländern diene sie als Repressionsmittel, um politische Gegner zum Schweigen zu bringen.  

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, tst

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