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Transparenz: SPD will gegen Korruption im Gesundheitswesen vorgehen

Die SPD will den Kampf gegen Fehlverhalten und Korruption im Gesundheitswesen forcieren. So sollen die Berichte der jeweiligen Ermittlungsgruppen, zu denen Krankenkassen und kassenärztliche Vereinigungen seit 2004 gesetzlich verpflichtet sind, standardisiert, zusammengefasst und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Berlin -  „Wir brauchen mehr Transparenz und Vergleichbarkeit“, sagte Arbeitsgruppensprecherin Carola Reimann dem Tagesspiegel.

Die Bundestagsfraktion übernimmt in ihrem Antrag wesentliche Forderungen der Antikorruptionsorganisation Transparency International. Diese hat den bestehenden gesetzlichen Vorschriften „erhebliche strukturelle Mängel“ bescheinigt. So gebe es für die verlangten Berichte keinerlei formale Vorgaben, nicht einmal der Begriff „Fehlverhalten“ sei klar definiert, und auch auf Sanktionen für fehlende oder allzu dünn ausgefallene Angaben werde verzichtet – mit der Folge, dass „die Kassenärztlichen Vereinigungen hier noch unheimlich mauern“, wie Anke Martiny vom Transparency-Vorstand beklagt. Man habe es mit einem „schlechten Gesetz“ zu tun, dessen Umsetzung auch noch schlecht kontrolliert werde.

Reimann rechtfertigt die Lücken damit, dass man eben erst Erfahrungen sammeln und auch die Kassen „zum Jagen tragen“ musste. Inzwischen hätten die meisten aber gemerkt, dass der Ermittlereinsatz die Investitionen „schnell wieder einspielt“. Den Berichten zufolge gingen bei ihnen in den Jahren 2006 und 2007 mehr als 7000 Hinweise ein. Die Schadenersatzsummen beliefen sich auf 18 Millionen Euro. Das ist viel für die Kassen, aber wenig angesichts der Transparency-Schätzungen. Die Organisation hatte die Schäden durch „korruptionsbedingte Fehlsteuerungen“ unter Verweis auf Erfahrungen in den USA und Großbritannien auf 20 Milliarden Euro im Jahr beziffert.

„Belastbare Angaben“ über die Schäden seien derzeit nicht möglich, bedauert das Ministerium. Was die Korruptionsbekämpfung bisher gebracht oder verhindert hat, weiß man aufgrund des Bericht- Wirrwarrs genauso wenig. Grund genug für die SPD, das Gesetz nachzuschärfen. Bei der Transparency-Kritik aber, dass sich die Kassen bei den Ertappten oft mit Kulanzregelungen zufrieden gäben, wird es wohl bleiben. Die SPD fordert zwar „Schwerpunkt–Staatsanwaltschaften“, um – wie es in ihrem Antrag heißt – „die Kassen zu ermutigen, schwerwiegendes Fehlverhalten gerichtlich zu verfolgen und damit das Gesundheitswesen wehrhafter gegenüber krimineller Ausnutzung zu machen“. Zuständig hierfür seien aber die Länder, räumt Reimann ein, „und denen können wir nur eine freundliche Empfehlung geben“. 

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