zum Hauptinhalt

Politik: Über Gebühr belastet

Ärzte fordern Rücknahme des Kassierens in den Praxen – Patienten schreckt die Zahlung aber nicht ab

Das Jahr ist erst sieben Tage alt, und schon haben die Ärzte keine Lust mehr auf die Praxisgebühr. Diese müsse zurückgenommen werden, forderten die Ärzteverbände Hartmannbund und Marburger Bund am Mittwoch. Der Vorsitzende des Marburger Bundes für die Klinikärzte, Frank Ulrich Montgomery, spricht sogar von einem „bürokratischen Desaster in den Krankenhäusern“. Für diese Forderungen hat Sozialministerin Ulla Schmidt (SPD) nur ein Schulterzucken übrig. Ihren ersten größeren Presseauftritt seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform nutzt sie, um einige Probleme aufzulösen, die in den ersten Tagen aufgetreten sind.

Wer sich am Wochenende in der Notfallambulanz behandeln lasse, müsse die Praxisgebühr von zehn Euro zwar zahlen, aber nur einmal am Wochenende. Am vergangenen Wochenende mussten offenbar Patienten vereinzelt 20 oder 30 Euro zahlen, weil sie zur Weiterbehandlung erneut einbestellt worden waren. Schmidt stellte außerdem klar, dass auch beim Notruf 112 für den Rettungsnotdienst die Gebühr gezahlt werden müsse. Die Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Notärzte hatte auf das Schlupfloch hingewiesen, das sich offenbar bisher bietet. Mit der Praxisgebühr haben sich viele Deutsche ohnehin mehr oder weniger abgefunden. In einer Forsa-Umfrage für den „Stern“ gaben 87 Prozent der 1007 Befragten an, sie wollten weiterhin zum Arzt gehen wie bisher.

Schmidt wies die Augenärzte erneut darauf hin, dass sie Sehschärfentests nicht privat abkassieren dürften. Sie drohte indirekt mit einem Entzug der Kassenzulassung. Der Bundeschef des Augenärzteverbandes, Uwe Kraffel, nannte dies gegenüber dem Tagesspiegel eine „leere Drohung“. „Das ginge nur, wenn die Ärzte dauerhaft gegen ihre Pflichten als Kassenarzt verstießen und dann auch nur über ein Disziplinarverfahren bei der Kassenärztlichen Vereinigung.“ Da aber die KBV die Rechtsauffassung der Augenärzte teile, sehe er keinen Grund zur Sorge. „An unserer Haltung ändert sich nichts.“ Der Chef der Barmer-Ersatzkasse, Eckardt Fiedler, kündigte dagegen an, seine Kasse werde den Patienten die Kosten erstatten und sie den Augenärzten in Rechnung stellen. Weil die Versicherten seit diesem Jahr im Normalfall von der Kasse keine Zuschüsse mehr für Brillen erhalten, wollten die Augenärzte auch das Verschreiben von Brillen mit bis zu 20 Euro privat abrechnen.

Für chronisch Kranke erhofft sich die Ministerin schon bald eine Klärung, ob sie als solche anerkannt werden oder nicht. Der Bundesauschuss von Kassenärzten und Krankenkassen hat noch nicht geklärt, wer künftig als chronisch krank definiert wird. Wichtig ist das aber für die Belastungsgrenzen bei den Zuzahlungen. Wer unter einer chronischen Krankheit leidet, muss im Gesamtjahr nur ein Prozent seines Bruttoeinkommens an Zuzahlungen leisten. Im Normalfall sind es maximal zwei Prozent. Eine erste, sehr enge Definition des Ausschusses hatte Schmidt Ende 2003 gestoppt. Am 13. Januar kommt das Gremium erneut zusammen. Schmidt sagte, sie erwarte, dass der Ausschuss sich „nicht an ökonomischen Gesichtspunkten, sondern allein an medizinischen Gegebenheiten“ orientieren werde. Nach ihrer Ansicht sei chronisch krank, wer dauerhaft behandelt werde und eine schwere Krankheit habe. Barmer-Chef Fiedler forderte alle Patienten auf, ihre Quittungen zu sammeln.

Auch bei der Erstattung der nicht verschreibungspflichtigen Medikamente herrschen noch Unklarheiten. Generell werden diese nicht mehr von der Kasse bezahlt. Es soll aber Ausnahmen geben, wenn diese Therapiestandard sind – etwa Aspirin zur Blutverdünnung bei Herzinfarkt-Patienten. An der Liste mit den Ausnahmen arbeitet der Bundesausschuss noch bis Anfang März.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false