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Überblick: Eckpunkte des "Afghanistan-Pakts"

Der "Afghanistan-Pakt" ("Afghanistan Compact") zwischen der Staatengemeinschaft und Afghanistan enthält für die kommenden fünf Jahre Ziele zum weiteren Wiederaufbau des Landes.

Die Umsetzung des Afghanistan-Vertrages wird von einem "Gemeinsamen Koordinierungs- und Kontrollgremium" überwacht. Es wird von einem afghanischen und einem UN-Beauftragten geleitet. Die wichtigsten Maßnahmen bis Ende 2010 sind:

1. Sicherheit

- Eine «national respektierte, professionelle und ethnisch ausgeglichene» Afghanische Nationalarmee (ANA) mit bis zu 70 000 Soldaten soll voll etabliert und funktionsfähig sein.

- National- und Grenzpolizei sollen mit bis zu 62 000 Mitgliedern in der Lage sein, für Sicherheit im Land zu sorgen.

- Verminte Gebiete sollen um 70 Prozent verringert werden.

- Bis Ende 2007 sollen alle illegalen Milizen entwaffnet sein.

Die afghanische Regierung verstärkt ihren Kampf gegen Drogenanbau- und -handel. Ziel ist ein Ende des Anbaus von Schlafmohn, aus dem Rohopium gewonnen wird, das wiederum als Grundstoff für Heroin dient.

2. Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte:

- Der Regierungsapparat wird restrukturiert und rationalisiert, um eine finanziell nachhaltige öffentliche Verwaltung zu gewährleisten. Das schließt auch die Zahl der Ministerien ein.

- Ein «Nationaler Plan für Frauen in Afghanistan» wird umgesetzt. Sie sollen stärker in Regierung und öffentlichem Dienst vertreten sein.

3. Wirtschaftliche und soziale Entwicklung:

- Die staatlichen Einnahmen sollen von aktuell etwa 4,5 Prozent des geschätzten Bruttoinlandsproduktes bis 2010/2011 auf acht Prozent nahezu verdoppelt werden.

- 65 Prozent der Haushalte in Großstadtregionen und 25 Prozent im ländlichen Raum sollen Elektrizität haben; 50 Prozent der Haushalte in Kabul und 30 Prozent der Haushalte in anderen Großstadtregionen sollen bis dahin Zugang zu Leitungswasser haben.

- Die Einschulungsrate bei Jungen soll mindestens 60 Prozent und bei Mädchen mindestens 75 Prozent betragen.

- Die Grundversorgung im Gesundheitswesen soll mindestens 90 Prozent der afghanischen Bevölkerung erreichen.

- Der Anteil der Menschen, die mit weniger als einem US-Dollar am Tag auskommen müssen, soll jährlich um drei Prozent und der Anteil hungernder Menschen um 5 Prozent per Jahr verringert werden. (tso/dpa)

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