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Politik: Umstrittene Angleichung

FDP kritisiert Sozialhilfe-Regelsatz als ungerecht

Berlin – Sozialhilfeempfänger sollen nach dem Willen der Regierung ab 2007 den gleichen Regelsatz in Ost und West erhalten: 345 Euro im Monat, so wie beim Arbeitslosengeld II seit dem 1. Juli. Nach Ansicht des sozialpolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion, Heinrich Kolb, bringt das Probleme mit sich: Wer Transfers bezieht, sei deutlich bessergestellt als arbeitende Menschen in unteren Lohngruppen, sagt Kolb: „Dadurch kann das Lohnabstandsgebot verletzt werden.“

Berechnungen der Regierung bestätigen Kolb. Das Arbeitsministerium rechnet in der Antwort auf eine kleine Anfrage des FDP-Politikers vor: Wer volljährig ist und Hartz IV bezieht, bekommt zusätzlich zum Regelsatz (345 Euro) die Kosten für Unterkunft und Heizung erstattet (durchschnittlich 225 Euro). Wer erst gut ein Jahr arbeitslos ist, erhält zusätzlich einen befristeten Zuschlag (maximal 160 Euro). Wer nebenher jobbt, darf außerdem die ersten 100 Euro anrechnungsfrei behalten. Unter dem Strich kommen dabei also für einen Alleinstehenden maximal 830 Euro im Monat heraus.

Wer als Arbeitnehmer auf den gleichen Betrag kommen will, muss laut Arbeitsminsterium brutto rund 1084 Euro verdienen. Vor allem in Dienstleistungsberufen kann das Monatseinkommen leicht darunter liegen, wie ein Blick ins Tarifarchiv der Gewerkschaften zeigt: Eine Kassiererin kommt bei einer 38-Stunden-Woche auf einen Monatsverdienst von 800 Euro, eine Friseurin in den neuen Bundesländern auf 750 Euro.

Kolb kritisiert, die Regierung lege die Höhe der Transfers für Arbeitslose „politisch motiviert“ fest. Die Regelsätze werden alle fünf Jahre mithilfe der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Staistischen Bundesamts berechnet. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen und Konsum der unteren 20 Prozent der Haushalte. Zwischen 1998 und 2003 sanken die Löhne der unteren Einkommensgruppen um 1,4 Prozent, ihre Konsumausgaben stiegen um 5,2 Prozent. Die Bundesregierung hat in diesem Jahr die Rechenmethode geändert, erstmals wird nicht in Ost und West unterschieden, außerdem wurde ein verändertes Verbraucherverhalten unterstellt. Das führt dazu, dass sich ein bundesweiter Regelsatz von 345 Euro ergibt. Nach alter Berechnung hätten die Regelsätze gesenkt werden müssen – auf 339 Euro im Westen und 325 Euro in den neuen Bundesländern. ce

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