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Politik: Umstrittene Werbung: Verfassungsgericht lässt Schock-Werbung zu

Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittenen Anzeigenmotive der Firma Benetton nachträglich erlaubt. Fünf Jahre nachdem der Bundesgerichtshof die Anzeigen als wettbewerbswidrig untersagt hatte, hob das Gericht die Urteile auf eine Verfassungsbeschwerde eines Verlagshauses am Dienstag auf.

Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittenen Anzeigenmotive der Firma Benetton nachträglich erlaubt. Fünf Jahre nachdem der Bundesgerichtshof die Anzeigen als wettbewerbswidrig untersagt hatte, hob das Gericht die Urteile auf eine Verfassungsbeschwerde eines Verlagshauses am Dienstag auf. Die vorangegangenen Instanzen hätten die Tragweite der Meinungsfreiheit verkannt, hieß es zur Begründung. Vertreter der Verlagsbranche und der Werbewirtschaft begrüßten das Urteil. Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs wies darauf hin, Karlsruhe habe keine "grenzenlose Werbefreiheit" anerkannt.

Der italienische Textilienhersteller warb zu Beginn der neunziger Jahre mit provokativen Fotos, darunter Bildern von arbeitenden Kindern und Aidskranken. Viele Gerichte sahen darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, nach dem "Handlungen, die gegen die guten Sitten verstoßen" zu unterlassen sind. Der Bundesgerichtshof wertete die Anzeigenkampagne schließlich als kommerzielle Ausbeutung von Mitleid. Gegen dieses Urteil setzte sich der Verlag Gruner und Jahr jetzt erfolgreich zur Wehr.

Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) nannte das Urteil "richtungsweisend in vielen Teilen der Begründung". Die deutsche Werbebranche sieht sich in ihrer Auffassung bestätigt, dass Werbung durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt sei. Ein Sprecher des Deutschen Werberates machte in Bonn jedoch klar, dass der Spielraum der Werbung nicht erst an den rechtlichen Grenzen, sondern bereits vorher ende. Entscheidend sei nicht, was gesetzlich erlaubt sei, sondern worauf der Werber aus Verantwortung für die Gefühle der Kunden freiwillig verzichte.

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