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Umweltpolitik: Schlecht geheizt

Nachtspeicheröfen produzieren in Deutschland besonders viel Schadstoff – aber nicht alle sollen ausgetauscht werden.

Mit dem Vorschlag, Nachtspeicherheizungen nach einer Übergangsfrist zu verbieten, hat sich das Umweltministerium im nun vom Kabinett beschlossenen Klimapaket nicht durchsetzen können. Das wird von Umweltverbänden deshalb kritisiert, weil diese Heizungsform besonders klimaschädlich ist. Schließlich muss zunächst der Strom erzeugt werden. Und bei Wirkungsgraden der konventionellen Kraftwerke von zum Teil unter 30 Prozent ist das so ziemlich die ineffizienteste Art, einen Raum zu heizen. Allerdings kommt die beschlossene Regelung dem Ziel eines Verbots in zehn bis 15 Jahren dann doch recht nahe.

Nachspeicheröfen sollen stufenweise außer Betrieb genommen werden. Es gibt sogar eine „Außerbetriebnahmepflicht“. Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn der Austausch „auch unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten unwirtschaftlich ist“. Der Austausch soll im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms gefördert werden. Außerdem soll geprüft werden, ob die Stromwirtschaft eine Selbstverpflichtung abschließen möchte, den Austausch von Nachtspeicheröfen durch Wärmepumpen zu fördern. Allerdings warnt das Umweltbundesamt (UBA) vor einer Überschätzung der Wärmepumpen, die zwar effizienter sind, aber eben auch Strom verbrauchen. Im Marktanreizprogramm, das den Einsatz von erneuerbaren Energien im Wärmesektor bisher mit 213 Millionen Euro im Jahr fördert, künftig soll es auf 350 Millionen Euro wachsen, wird der Einbau von Wärmepumpen jedenfalls „aus guten Gründen“ nicht gefördert.

Der Punkt ist nicht nur eine Marginalie. Obwohl Anfang der 90er Jahre viele Nachtspeicheröfen zunächst ersetzt wurden, weil es Probleme mit Asbest gab, ist diese Heizform nicht auf dem Rückzug. Aus einem noch unveröffentlichten Gutachten des Instituts für Zukunftsenergiesysteme (Izes) und des Bremer Energie- Instituts, das dem Tagesspiegel vorliegt, geht hervor, dass es noch immer in 1,4 Millionen Wohnungen einen Nachtspeicherofen gibt. Nach Berechnungen der Gutachter fließt „aktuell jede siebte Kilowattstunde Strom in Deutschland in die Raumheizung oder Warmwasserbereitung“. Die elektrische Warmwasserbereitung ist noch etwas weiter verbreitet als der Nachtspeicherofen. In stromgeheizten Wohnungen kommen zwingend nur Durchlauferhitzer in Frage. Doch diese sind auch in Bürogebäuden verbreitet. Der Stromeinsatz für diese Wärmenutzung ist nach der Studie allein für drei Prozent der gesamten Kohlendioxid-Emissionen (CO2) verantwortlich. Von 1995 bis 2004 stieg der Stromverbrauch für die Heizung um rund sechs Prozent.

Die Gutachter stellten fest, dass es noch immer Energieversorger gibt, die den Einsatz von Nachtspeicheröfen mit Zuschüssen fördern. Vattenfall etwa zahlte 2006 in Hamburg beispielsweise 200 Euro für einen neue Nachtspeicherofen oder Durchlauferhitzer. Nach Berechnungen der Gutachter rechnen sich Nachtspeicheröfen für die Stromkonzerne nur, weil sie eine Ausnahmeregelung für die Kalkulation der Netznutzungsgebühren in Anspruch nehmen. Die Gebühren liegen für den Wärmestrom halb so hoch wie für den tagsüber verwendeten Strom. Dass die Duldung dieser Ausnahmeregelung rechtens ist, bezweifeln die Gutachter.

Die meisten Nachtspeicheröfen gibt es in Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern. In Nordrhein-Westfalen werden sogar ganze Siedlungen mit Strom beheizt, etwa in Wattenscheid oder in Essen-Ost. Zwar wären solche Großsiedlungen für eine Nah- oder Fernwärmeversorgung besonders attraktiv. Doch die Investitionskosten sind hoch, und die Vermieter können sie nur teilweise auf die Mieten umlegen. Das soll sich allerdings ändern. Auch das ist Teil des Klimaprogramms. Proteste der Mieter sind dann allerdings nicht ausgeschlossen. Und eine Debatte über Ausnahmeregelungen für solche Siedlungen dürfte nicht allzu lange auf sich warten lassen.

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