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Umweltpolitilk: Klimabezogene KfZ-Steuer unwahrscheinlich

Am 5. Dezember will das Kabinett eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen zum Klimaschutz verabschieden. Allerdings ist der Streit zwischen Bund und Ländern um die Besteuerung von Autos nach wie vor nicht geklärt. Die Länder würden die KfZ-Steuer am liebsten an den Bund abgeben.

Zu den Mahnahmen gehört gehört auch ein Eckpunktepapier aus dem Finanzministerium, das eine Umstellung der Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer vom Hubraum auf den Kohlendioxid-Ausstoß vorsieht. Allerdings steht die KfZ-Steuer den Ländern zu. Und die Signale von dort sind - wie in den vergangenen fünf Jahren - kritisch. Die Länder würden die KfZ-Steuer gerne an den Bund abgeben. Dazu hat die Finanzministerkonferenz im Februar auch einen einstimmigen Beschluss gefasst. "Dann", sagte ein Sprecher des hessischen Finanzministeriums dem Tagesspiegel, "kann der Bund sie gestalten, wie er will." Die Einnahmen daraus von jährlich etwa neun Milliarden Euro wollen die Länder sich durch einen höheren Anteil an den Umsatzsteuereinnahmen kompensieren lassen. Die meisten Länder zeigen nach einer Tagesspiegel-Umfrage wenig Neigung, dem Eckpunktepapier zuzustimmen, weil sie diese Strukturfrage geklärt wissen wollen. Lediglich aus Bayern ließ Finanzminister und CSU-Chef Erwin Huber ausrichten, er sei zu einer "konstruktiven Mitarbeit" bereit.

Biosprit soll dem Klima nützen

Um der wachsenden Kritik an der Produktion von Biosprit zu begegnen, will das Kabinett am 5. Dezember eine "Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung" beschließen, die dem Tagesspiegel vorliegt. Der Biospritanteil, der dem herkömmlichen Benzin beigemischt werden soll, soll von derzeit fünf Prozent auf zehn Prozent bis 2020 steigen. Allerdings ist die Klimabilanz von Biodiesel aus Raps derzeit genauso schlecht wie die von Mineralöl. Zudem werden für die Produktion von Energiepflanzen wie beispielsweise Palmöl in Indonesien Regenwälder gerodet, was die Klimabilanz geradezu katastrophal macht. Um diese Dynamik nicht weiterzubefördern, will die Bundesregierung "Mindestanforderungen an eine nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen" und "zum Schutz natürlicher Lebensräume" verlangen. Nur dann kann der Biosprit auf die Quote angerechnet werden. Der Biosprit muss also tatsächlich ein "Treibhausgasverminderungspotenzial" haben. (Tsp)

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