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Politik: Union will Bundeswehr auch im Inland einsetzen Gegen Terror und bei Katastrophen

Bundesratsinitiative ohne Chance

Von Robert Birnbaum

Berlin . Die Union unternimmt einen neuen Vorstoß für einen begrenzten Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Unter Federführung Bayerns haben mehrere Unionsländer einen Antrag auf Änderung des Grundgesetzes erarbeitet, der den Einsatz von Soldaten zur Terror- und Katastrophenabwehr erlauben soll. Da SPD und Grüne die Initiative ablehnen und eine Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit im Parlament benötigt, ist der Antrag für den Bundesrat zum Scheitern verurteilt. Regierungssprecher Thomas Steg bekräftigte am Mittwoch, Regierung und Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) blieben bei ihrem bisherigen Nein.

Bayerns Staatskanzleichef Erwin Huber (CSU) begründete den Vorstoß am Mittwoch in Berlin damit, dass die Rechtsgrundlagen zur Abwehr neuer terroristischer Gefahren aus der Luft und von See nicht ausreichten. Das von der Regierung als Reaktion auf einen – wie sich später herausstellte harmlosen – Irrflieger in Frankfurt vorgelegte Luftsicherheitsgesetz schließe die Lücke nicht. Notwendig sei eine Grundgesetzänderung, um eine klare Rechtslage zu schaffen. Darin sollten auch der Schutz ziviler Objekte und die Verhinderung und Bekämpfung von Chemie- und Atomunfällen ausdrücklich zu den Kompetenzen der Armee gezählt werden.

Nach bisheriger Rechtslage dürfen die Länder in Katastrophenfällen die Bundeswehr zu Hilfe rufen, die zivilen Stellen behalten aber die Oberaufsicht. Eine routinemäßige Sicherung ziviler Objekte durch Soldaten ist nicht möglich. Das noch nicht endgültig verabschiedete Luftsicherheitsgesetz soll dem Verteidigungsminister die Kompetenz geben, im Notfall ein Zivilflugzeug abschießen zu lassen, ohne dazu vorher die Billigung des betroffenen Bundeslandes einholen zu müssen. Über diesen Spezialfall hinaus erweitert das Gesetz die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr aber nicht.

Struck will am heutigen Donnerstag vor dem Bundestag in einer Regierungserklärung auf das Thema eingehen. Der Rostocker „Ostsee-Zeitung“ sagte er am Mittwoch, auch er trete für eine Klarstellung der Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Grundgesetz ein.

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