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Politik: Unterhaltskosten für Straßen: Urteil des Verfassungsgerichts - Bundesstraßen bleiben Sache des Bundes

Im Streit zwischen dem Bund und den Ländern um die Übernahme von Unterhaltskosten für Straßen haben die Länder vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Sieg errungen. Der Zweite Senat erklärte am Montag die Weisung der alten Bundesregierung für verfassungswidrig, mit der Schleswig-Holstein zur Umwidmung einer Bundesstraße in eine Landstraße gezwungen werde sollte.

Im Streit zwischen dem Bund und den Ländern um die Übernahme von Unterhaltskosten für Straßen haben die Länder vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Sieg errungen. Der Zweite Senat erklärte am Montag die Weisung der alten Bundesregierung für verfassungswidrig, mit der Schleswig-Holstein zur Umwidmung einer Bundesstraße in eine Landstraße gezwungen werde sollte. Hinter dem Kompetenzstreit stehen Geldinteressen, denn für den Unterhalt von Bundesstraßen muss der Bund aufkommen, Landstraßen fallen in die Zuständigkeit der Länder. Da der Bund insgesamt noch 4700 Kilometer Bundesstraße in Landstraßen umwidmen will, sind von dem Karlsruher Urteil auch andere Bundesländer betroffen.

Der Vertreter Schleswig-Holsteins feierte das Urteil in Karlsruhe als "großen Sieg für die Länder". Die Bundesregierung müsse nun "auf gleicher Augenhöhe" mit den Ländern verhandeln und könne die Kosten nicht einfach abwälzen. (AZ: 2 BvG 1/96).

ukn

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