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Politik: Untersuchungs-Ausschuss: Kein Urteil - Die Mittel der Parlamentarier

Untersuchungsausschüsse gab es schon viele in Deutschland. Doch bis heute gibt es kein Gesetz zum Recht von Untersuchungsausschüssen.

Untersuchungsausschüsse gab es schon viele in Deutschland. Doch bis heute gibt es kein Gesetz zum Recht von Untersuchungsausschüssen. Einerseits ist dieses Gremium noch immer die schärfste Waffe der Parlamentarier, wenn sie Aufklärung über undurchschaubare Vorgänge wollen. Andererseits gibt es keine festen Regeln. Was ein Ausschuss darf, musste sich mühsam in der Praxis seit 1949 herauskristallisieren. Immerhin ähnelt das Verfahren dem vor Gericht. Allerdings gibt es keine Angeklagten. Alle anzuhörenden Personen treten als Zeugen beziehungsweise als Sachverständige auf und können ihre Aussage in Ausnahmefällen auch verweigern (siehe Kasten unten). Der Ausschuss kann aber zu Zwangsmitteln greifen. Ein Mittel ist die Beugehaft. Justiz und Behörden sind zur Unterstützung verpflichtet. Am Ende seiner Arbeit legt der Ausschuss dem Parlament einen Bericht vor, der mit Mehrheit beschlossen wurde. Konsequenzen aus den Ergebnissen müssen Gesetzgeber, Regierung, Justiz oder die betroffenen Personen ziehen. Urteile sprechen können die Parlamentarier nicht.

Einer der aufwendigsten und erfolgreichsten der Untersuchungsausschüsse war der so genannte Flick-Ausschuss, der von 1983 bis 1986 die illegale Spenden-Praxis zahlreicher deutscher Unternehmen beleuchtete und als dessen Folge die Parteienfinanzierung umstrukturiert wurde.

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