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Politik: Untersuchungsausschuss: Leider legal (Kommentar)

Hans Terlinden muss nicht reden, und darum muss er auch nicht in Beugehaft. So hat es das Amtsgericht Tiergarten entschieden.

Von Robert Birnbaum

Hans Terlinden muss nicht reden, und darum muss er auch nicht in Beugehaft. So hat es das Amtsgericht Tiergarten entschieden. Keine gute Nachricht für alle, die hofften, eine der Hauptfiguren des CDU-Spendenskandals könne vielleicht doch noch zur Aussage bewogen werden. Keine gute Nachricht auch, weil sich spätestens jetzt im Ausschuss unter den Zeugen das große Schweigen breit machen wird - man hat ja nichts zu befürchten. Und der Ausschuss wird es sich zwei Mal überlegen, ob er noch einmal gegen hartleibige Zeugen Zwangsmittel beantragen wird. Andererseits hat Terlinden das gleiche Recht auf Aussageverweigerung wie jeder Normalbürger, dem die Staatsanwaltschaft auf den Fersen ist. Und weil hier Loyalitätsfragen eine Rolle spielen, reicht sein Schweigerecht ziemlich weit. Es gibt keine politische Justiz, also - so bedauerlich das hier sein mag - auch keine Sonderrechte für ein politisches Gremium wie den Untersuchungsausschuss. Der muss nun sein Werk in mühsamer Kleinarbeit weiterführen. Allerdings: Wenn auch nur die Hälfte von dem stimmt, was gegen Kohls Mann in Sachen Bimbes vorgebracht wird, hätte dem Ausschuss selbst ein durch Haft gebeugter Terlinden kaum die Lösung aller Rätsel auf den Tisch gelegt.

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