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Unschuldig? Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte in ähnlicher Angelegenheit mit dem Verfassungsgerichtshof zu tun.

© Michael Reichel/dpa

Unzulässige Partei-Kritik: Thüringer Regierung wird rückfällig - diesmal trifft es die AfD

Der Verfassungsgerichtshof sieht einen Verstoß gegen die Chancengleichheit der Parteien - und rüffelt die Regierung erneut.

Nach einer erfolgreichen Klage der NPD gegen Thüringens Regierungschef Bodo Ramelow muss sich die Landesregierung ein weiteres Mal über ihre amtlichen Äußerungsbefugnisse belehren lassen.

Diesmal war es die AfD, die gegen eine Pressemitteilung von Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) vor den Verfassungsgerichtshof des Landes zog. Darin warnte Lauinger vor einer AfD-Demo, weil dort „Hass gegen Menschen aus anderen Ländern“ geschürt werde, der zu Übergriffen führen könne. Wer „den Scharfmachern hinterherläuft“ mache sich mitverantwortlich für „die Folgen der Stimmungsmache“.

Am Mittwoch urteilten die Richter, dass Lauinger die Mitteilung zurückziehen muss, sie verletze das Recht der Parteien auf Chancengleichheit. Dafür sei es unerheblich, dass die AfD nicht als Anmelder genannt werde, da dies allgemein bekannt gewesen sei. Die Aufforderung an die Bürger, zu prüfen, ob sie sich für die Ziele der Anmelder „einspannen“ lassen wollten, sei geeignet, Teilnehmer der Kundgebung abzuschrecken.

„Die Versammlungsfreiheit ist Teil des Prozesses der politischen Meinungsbildung“, so die Richter. Der Appell des Ministers sei wie ein Boykottaufruf zu werten und auch nicht mit den Grundsätzen einer streitbaren Demokratie zu rechtfertigen. Ministerpräsident Ramelow (Linke) war Anfang Juni verurteilt worden, weil er dazu aufgerufen hatte, Anträge der NPD im Parlament nicht zu unterstützen.

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