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Wer lacht zuletzt? Leyen bei der Debatte über die Quote im Parlament. Foto: W. Kumm/dpa

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Ursula von der Leyen: Ihre Koalition

Ursula von der Leyen dementiert nur halb, dass sie der Quote wegen mit den Grünen kungelte.

Es wäre so einfach gewesen. Mit ihrer Mehrheit im Rechtsausschuss hätten Union und FDP Mitte März dafür sorgen können, dass das strittige Thema Frauenquote ein weiteres Mal verschoben wird. Ihrer Kanzlerin wäre damit in dieser Legislatur eine Riesen-Peinlichkeit erspart geblieben. Und die Union hätte ihre Familienministerin nicht düpieren und sich ab 2020 auf eine Frauenquote von 30 Prozent in den Aufsichtsräten festlegen müssen. Stattdessen jedoch geschah im Ausschuss das, was dort normalerweise geschieht: Der Antrag der Opposition wurde abgestimmt – und abgelehnt. Auf diese Weise landete er automatisch auf der Tagesordnung des nächsten Bundestagssitzung. Und die Verzögerungstaktik der Kanzlerin, die genau um die Sprengkraft des Themas wusste, war dahin.

Eine Panne? So ist es bislang dargestellt worden. Den Ausschussmitgliedern der Union sei die Tragweite ihres Beschlusses nicht bewusst gewesen. Daran sind Zweifel erlaubt. Im Ausschuss stimmten die beiden Quotenbefürworter Elisabeth-Winkelmeier-Becker und Marco Wanderwitz (beide CDU) ganz bewusst gegen ihre Überzeugung. Und weil sie das taten und nicht etwa versuchten, die Quotengegner auf ihre Seite zu bringen, sorgten sie dafür, dass das Thema dann auch im Parlament eines wurde. Ohne solche Taktik, so räumte Wanderwitz in der „Frankfurter Allgemeinen“ nun ganz offen ein, wäre es nie gelungen, die Quote ins Wahlprogramm der Union zu bekommen.

Für die Konservativen in CDU und CSU ist das harter Tobak. Und das umso mehr, als nun auch noch bekannt wurde, dass sich Quotenkämpferin Ursula von der Leyen (CDU) bei dem Thema offenbar aufs Engste mit der Opposition verbandelt hat. Es habe feste Absprachen zwischen weiblichen Abgeordneten von CDU und Grünen gegeben, die Aufsichtsratsquote gemeinsam durchzusetzen, berichtete die FAZ. Besonders intensiv seien dabei die Kontakte der CDU-Vizevorsitzenden mit der Fraktionschefin der Grünen, Renate Künast, gewesen. Und den Grünen zufolge soll Leyen ihrer Gesprächspartnerin auch bedeutet haben, dass die Kanzlerin von solchen Planungen wisse. Leyens Sprecher Jens Flosdorff bestritt Letzteres am Sonntag zwar vehement. Dass es die Option eines gemeinsamen Gruppenantrages und auch „zu allen Zeiten fraktionsübergreifende Kontakte“ gegeben habe, stellte er jedoch nicht in Abrede.

Laut FAZ gehörte zu den Vereinbarungen, dass die Grünen mit der SPD im Parlament den Bundesratsantrag einbringen sollten, wonach für Frauen in Aufsichtsräten bis 2023 eine 40-Prozent-Quote vorgeschrieben werden soll. Auf diese Weise sei es dann leichter, einen überfraktionellen Änderungsantrag mit 30-Prozent-Quote ab 2018 hinzubekommen. Voraussetzung sei aber, dass der Rechtsausschuss endlich zu Potte komme und das Thema nicht weiter verzögere. Nach der Ausschussabstimmung sei Leyen an allen Planungsschritten für diesen Änderungsantrag beteiligt gewesen. Am vergangenen Dienstag hätte der Antrag von den Quotenbefürwortern der Union unterschrieben werden sollen. Am Montag vorher beschloss die CDU-Spitze dann notgedrungen, das Thema ins Wahlprogramm zu nehmen.

Der CDU-Abgeordneten Wolfgang Bosbach nennt solche Taktiererei, wenn sie denn stimme, „atemberaubend“. Es könne nicht angehen, dass Teile der Unionsfraktion Oppositionsanträge unterstützten, die „in Widerspruch zur Beschlusslage der Partei und der Regierungspolitik stehen“. Genau diese Behauptung indessen bestreiten die Quotenbefürworter um Leyen. Im Parteitagsbeschluss von 2012 stehe wörtlich, dass man „für die Zukunft ein stärkeres Maß an Verbindlichkeit“ benötige, „damit 2020 im Schnitt 30 Prozent der Aufsichtsratsmandate der mitbestimmungspflichtigen Unternehmen mit Frauen besetzt sind“, sagte Leyens Sprecher. Und am 31. Oktober habe das Bundeskabinett in einer Stellungnahme ausdrücklich betont, dass „die Meinungsbildung zu einer gesetzlichen Quotenregelung innerhalb der Bundesregierung nicht abgeschlossen“ sei.

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