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Urteil: Australien verbietet Japanern den Walfang

Das Bundesgericht hat den japanischen Walfang in australischen Gewässern der Antarktis für illegal erklärt. Dabei handelt es sich aber nur um einen symbolischen Akt.

Die Walfänger verstoßen gegen australische Bestimmungen in der Walschutzzone, hielt der Richter fest. Er räumte aber gleichzeitig ein, dass die japanische Walfangflotte kaum von ihrem Treiben abgehalten werden kann. Solange die Schiffe nicht in Australien anlegen, seien Festnahmen und Beschlagnahmungen nicht möglich. Dem Urteil war die Klage einer Tierschutzorganisation vorausgegangen.

Nach Angaben von Umweltminister Peter Garrett ist ein Aufklärungsboot in der Region, um Beweismaterial gegen die japanischen Schiffe zu sammeln. Die Regierung wolle bereit sein, wenn sich die Möglichkeit ergebe, die Japaner zur Rechenschaft zu ziehen.

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hatte einen Teil der Walfangflotte am Wochenende in der Antarktis aufgespürt und zunächst aus dem Walfanggebiet vertrieben. Gegen internationalen Protest wollen die Japaner bis zu 1000 Wale fangen und "zu wissenschaftlichen Zwecken", wie es heißt, schlachten. (ut/dpa)

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