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Politik: Urteil des Bundesverfassungsgerichts: "Bezeichnung Jude nicht immer diskriminierend"

Die Bezeichnung eines Bewerbers für ein öffentliches Amt als Jude rechtfertigt noch nicht automatisch eine Verurteilung wegen Volksverhetzung. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) hervor (AZ 1 BvR 1056/95).

Die Bezeichnung eines Bewerbers für ein öffentliches Amt als Jude rechtfertigt noch nicht automatisch eine Verurteilung wegen Volksverhetzung. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) hervor (AZ 1 BvR 1056/95). Die Verfassungsrichter hoben damit ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts gegen einen Journalisten auf, der die Titelseite eines Anzeigenblattes in Regensburg mit der Überschrift "Referenten-Entscheidung vor heißer Phase. Kultur: ein Jude? Recht: Rosenmeier! Umwelt: Schörnig?" versehen hatte.

Das Bayerische Oberste Landesgericht sah darin einen Angriff auf die Menschenwürde des für das Kulturreferat vorgesehenen Bewerbers. Dagegen kam der Erste Senat des BVG zu der Ansicht, dass die Richter die Anforderungen zur rechtlichen Bewertung von Meinungsäußerungen, die unterschiedlicher Deutung zugänglich seien, nicht hinreichend beachtet hätten. Es komme auf die Umstände des Einzelfalls an, ob die Bezeichnung eines anderen als Jude informatorisch oder diskriminierend zu verstehen sei.

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