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Geschwächt oder unbeeindruckt? Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban muss sein umstrittenes Mediengesetz überarbeiten. Seine Partei hat im Parlament eine Zwei-Drittel-Mehrheit – bisher hat er auf Kritik von Oppositionellen und der EU darum nicht viel gegeben. Foto: Bernadett Szabo/Reuters

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Politik: Urteil gegen Orban

Ungarns Verfassungsgericht erklärt Mediengesetz für teilweise ungültig – die Gegner des Premiers glauben aber nicht an Kurswechsel.

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Der Sieg kam spät. Doch nun können Ungarns Medienschaffende und Menschenrechtler aufatmen: Das Verfassungsgericht in Budapest hat wesentliche Teile des umstrittenen ungarischen Pressegesetzes für ungültig erklärt. Das Gesetz war zum 1. Januar, just als Ungarn seine erste EU-Ratspräsidentschaft übernahm, trotz diverser Warnungen aus Brüssel in Kraft getreten. Es sollte unseriöse Berichterstattung eindämmen, beschnitt aber die Rechte sämtlicher Medien in erheblichem Maße. In erster Linie wurde per Gesetz eine neue Medienbehörde installiert, weitgehende Vollmachten dafür bekam eine treue Parteigängerin von Ministerpräsident Viktor Orban. Die Behörde, NMHM, sollte die Medien inhaltlich überwachen und mit hohen Geldstrafen belegen dürfen. Orbans Partei Fisdesz hatte die Parlamentswahlen vom Mai 2009 nach jahrelanger Misswirtschaft der Sozialisten haushoch gewonnen. Mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament kann die Fidesz heute im Alleingang Verfassungsänderungen beschließen. Die marginalisierte Opposition sieht Ungarns Demokratie bedroht, Orbans Pressegesetz hatte solchen Befürchtungen Aufwind gegeben.

Nun hat das Verfassungsgericht die Strafbefugnis der NMHM per 31. Mai 2012 außer Kraft gesetzt. Ab dann müssten in solchen Fällen wieder die Gerichte angerufen werden, erklärten die Verfassungsrichter am Montagabend. Außer Kraft gesetzt wird in fünf Monaten auch jener Passus, der die Medien dazu verpflichtet, vor der NMHM sämtliche Geschäftsdaten offenzulegen. Die neue Regelung, dass Ungarns Print- und Onlinemedien „ausgewogen“ berichten müssen, bezeichnete das Gericht als „verfassungswidrige Einschränkung der Pressefreiheit“. Auch sei es mit dem Grundgesetz unvereinbar, dass die Medien gezwungen würden, Informationen an die Medienbehörde weiterzuleiten. „Diese Regelung öffnet der Möglichkeit der Einschränkung der Pressefreiheit Tür und Tor“, heißt es in der Urteilsbegründung des ungarischen Verfassungsgerichtes.

Das Urteil macht deutlich, dass der Rechtsstaat in Ungarn noch funktioniert. Der Fidesz-Fraktionschef Janos Lazar kündigte umgehend an, die kritisierten Passagen zu überarbeiten. „Wir achten die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichtes“, sagte Lazar laut der ungarischen Nachrichtenagentur MTI. Auch der Leiter des Budapester Büros der Konrad-Adenauer-Stiftung, Hans Kaiser, erklärte als Reaktion auf das Urteil, die Entscheidung sei „ein offenkundiger Nachweis einer funktionierenden Rechtsprechung und Gerichtsbarkeit in Ungarn“.

Ungarische Journalisten feierten das Urteil am Dienstag als großen Sieg. „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, was wir in unseren eigenen Beschwerden formuliert hatten“, erklärte die Redaktion der Internetplattform www.atlatszo.hu, deren Chefredakteur Tamas Bodoky bereits selbst mit den Behörden in Konflikt geraten war.

Auch der Deutsche Journalisten-Verband begrüßte die Entscheidung des ungarischen Verfassungsgerichts. Von einem „Sieg für die Pressefreiheit“ könne dennoch keine Rede sein, sagte DJV-Sprecher Hendrik Zörner am Dienstag in Berlin. Die neue Verfassung, die Anfang 2012 in Ungarn in Kraft tritt, hebele die dortige Gewaltenteilung aus. Insofern sei fraglich, ob das Urteil über den 1. Januar hinaus Bestand habe.

Auch der Grünen-Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht wollte keine allzu positiven Prognosen für Ungarns Gerichtsbarkeit abgeben. „Das ist ein wichtiger Dämpfer für die Regierung“, sagte der EU-Abgeordnete dem Tagesspiegel. „Die bisherige Linie der ungarischen Regierung war aber leider, ihr Ding unbeirrt von Kritik der Opposition und aus dem Ausland durchzuziehen.“ Sollte Orban sich auch diesmal unbeeindruckt zeigen, müsse das im Ausland als Alarmsignal erkannt werden: „Dann ist es Zeit für die europäischen Länder, zu intervenieren.“

Die deutsche Sektion der internationalen Organisation „Reporter ohne Grenzen“ nannte das Urteil „einen längst überfälligen Schritt“. „Das Gesetz hat eindeutig gegen europäische Grundrechte und Freiheiten verstoßen“, sagte Referentin Anja Viohl. „Wir werden jetzt genau beobachten, ob die Überarbeitung des Gesetzes auch wirklich zu einem ausreichenden Schutz unabhängiger Berichterstattung führt.“

Unterdessen haben die ungarischen Oppositionsparteien wegen der für 2012 geplanten Verfassungsänderungen zu Protesten gegen Orbans „Diktatur“ aufgerufen. „Die Urteile des Verfassungsgerichts sind ein große Ohrfeige für Orbans Regierung“, sagte der Fraktionschef der grün-liberalen Oppositionspartei LNP, Andras Schiffer. Jetzt hofft die Opposition auf ein Umdenken im Volk.

Das Verfassungsgericht hat auch das umstrittene Kirchengesetz gekippt, nach dem die Zahl der anerkannten Religionsgemeinschaften drastisch reduziert werden sollte. Zudem wurde ein Gesetz annulliert, wonach Untersuchungshäftlinge künftig fünf statt wie bisher zwei Tage ohne Zugang zu einem Anwalt hätten festgehalten werden dürfen.

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