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Die Ärztin Kristina Hänel steht am Freitag vor dem Amtsgericht in Gießen. Sie wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

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Update

Urteil in Gießen: Ärztin wegen Werbung für Abtreibung zu Geldstrafe verurteilt

Eine Ärztin aus Gießen hat auf ihrer Website Schwangerschaftsabbrüche angeboten. Dafür soll sie nun 6000 Euro Strafe zahlen. Sie will das Urteil anfechten.

Wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche muss eine Ärztin aus Gießen 6000 Euro Strafe zahlen. Das Amtsgericht der hessischen Stadt verurteilte die Medizinerin Kristina Hänel am Freitag. Belangt wurde sie für einen Link auf ihrer Internetseite.

„Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache“, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil. Bei einem Schwangerschaftsabbruch handele es sich nicht um eine normale Leistung wie beim Herausnehmen eines Blinddarms. Das Gericht entsprach mit dem Urteil der Forderung des Staatsanwalts.

Die Anwältin der Gießener Ärztin kündigte an, das Urteil mit einer Revision anfechten zu wollen: „Ich konnte mir nicht vorstellen, dass eine Richterin den Unterschied von Information und Werbung nicht kennt“, sagte die Verteidigerin nach dem Urteil. Ihre Mandantin habe lediglich informiert, aber keine „appellative Werbung“ betrieben.

Diskussion über Paragraf 219a

Auch die Unterstützer der Ärztin reagierten enttäuscht und empört. „Kristina Hänel wurde ein kurzer Prozess gemacht“, erklärte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Ulle Schauws. Sie forderte eine Streichung oder Änderung des betroffenen Paragrafen 219a. Ärzte müssten darauf hinweisen können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten, ohne sich strafbar zu machen.

Eine Auseinandersetzung mit dem Paragrafen ist auch nach Ansicht der Grünen-Politikerin Renate Künast dringend geboten. Es müsse eine klare Rechtslage geschaffen werden, erklärte Künast in Berlin. „Wenn die Rechtsordnung Wege zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen durch Ärzte eröffnet, muss es für den Arzt auch ohne negative Folgen möglich sein, darauf hinzuweisen, dass Patientinnen seine Dienste in Anspruch nehmen können. Das ist keine Werbung, sondern Information.“

Die Fraktion der Linken im Landtag in Hessen solidarisierte sich ebenfalls und forderte eine Änderung des Strafrechts. Ärzte müssten straffrei über Abtreibung informieren können, begründete die frauenpolitische Sprecherin Marjana Schott den Antrag zur Forderung nach Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 219a. Als „nicht mehr zeitgemäß“ kritisierten auch SPD und Grüne im Landtag den Paragrafen.

Der Bundesverband Lebensrecht begrüßte das Urteil. Das Werbeverbot für Abtreibungen werde gestärkt, erklärte Vorsitzende Alexandra Linder. Für etwas zu werben, bedeute in der öffentlichen Wahrnehmung, dass es sich um etwas Gutes, Akzeptables, Normales handele, und bedeute für die Werbenden, dass sie damit Geld verdienen wollten. (dpa)

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