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Urteil: Piraterie – Gericht stärkt Regierung

Deutsche Geiseln in der Gewalt ausländischer Kidnapper können von der Bundesregierung keine besonderen Aktivitäten zu ihrer Befreiung fordern. Das Berliner Verwaltungsgericht wies den Antrag des Vaters einer Geisel auf dem vor Somalia entführten Hamburger Frachter "Hansa Stavanger" zurück.

Berlin - Es gebe keinen Anspruch auf ein bestimmtes Handeln, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Damit wurde ein Antrag zurückgewiesen, mit dem ein deutscher Offizier an Bord der entführten „Hansa Stavanger“ über seinen Vater die Bundesrepublik verpflichten wollte, alles zu tun, um das Leben und die Unversehrtheit der Geiseln zu schützen und sich für die Freilassung einzusetzen (Beschluss vom 07.07.2009 - VG 34 L 229.09).

Seit drei Monaten wird die Besatzung des deutschen Frachters vor der Küste Somalias von Piraten festgehalten. Die Bundesregierung, die durch das Grundgesetz verpflichtet sei, das Leben und die körperliche Unversehrtheit des entführten Antragstellers zu schützen, komme ihren Verpflichtungen im Rahmen des Möglichen bereits nach, urteilte das Gericht. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Die Regierung habe ein sehr weites außenpolitisches Ermessen, ob im Einzelfall diplomatischer Schutz gewährt werde. Die auswärtigen Verhältnisse hingen nicht allein vom Willen der Bundesrepublik ab. Bei der Befreiung der „Hansa Stavanger“ und ihrer Besatzung liege es auf der Hand, dass die Maßnahmen zur Freilassung der Mannschaft und des Schiffes nicht einseitig festgelegt werden könnten. Es müsse den staatlichen Organen möglich sein, ihr Handeln der aktuellen Lage anzupassen. Zudem müsse auch die Gefahr künftiger Entführungen durch Piraten berücksichtigt werden. dpa

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