zum Hauptinhalt

URTEIL: Recht auf Leben

Die Türkei ist vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof wegen schwerer Verstöße gegen die Menschenrechtskonvention verurteilt worden. Die Richter nannten am Dienstag in Straßburg die im Jahr 2000 gegen einen hungerstreikenden Häftling angewendete Gewalt einen Verstoß gegen das Recht auf Leben.

Die Türkei ist vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof wegen schwerer Verstöße gegen die Menschenrechtskonvention verurteilt worden. Die Richter nannten am Dienstag in Straßburg die im Jahr 2000 gegen einen hungerstreikenden Häftling angewendete

Gewalt einen Verstoß gegen das Recht auf Leben. Der Mann sei lebensbedrohlich verletzt worden, erklärten die Richter. Damals gingen Sicherheitskräfte gegen hungerstreikende Häftlinge in 20 Haftanstalten vor. Im Gefängnis, in dem der Kläger untergebracht war, wurden von 83 hungerstreikenden Häftlingen zwölf getötet. In einem weiteren Fall wurde die Türkei wegen der Misshandlung dreier junger Männer verurteilt. Die Verletzungen seien den Männern 2003 zugefügt worden, um sie zu Geständnissen zu bewegen. Die Richter ordneten Schmerzensgeldzahlungen von 27 500 Euro an jedes der Opfer an. KNA

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false