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Urteil: Sozialgericht: ALG II verstößt nicht gegen Verfassung

Ein arbeitsloses Ehepaar aus Berlin hatte gegen die umstrittene Hartz IV-Reform geklagt, weil mit dem Regelsatz kein Leben in Würde möglich sei. Das Berliner Sozialgericht wies die Klage ab.

Berlin (02.08.2005, 12:44 Uhr) - «Das ist nur noch ein Leben in Armut», sagte die 55- jährige Klägerin. Das Urteil der Richter konnte dem nicht folgen: Die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Leben seien gegeben, auch wenn die Regelsätze sehr knapp seien, hieß es seitens der Richter. Bei einer «bescheidenen Lebensführung» sei das Existenzminimum gesichert.

In Berlin und den alten Bundesländern beträgt der seit Jahresbeginn gültige Regelsatz 345 Euro pro Monat, in den neuen Ländern sind es 331 Euro. In dem Fall des Berliner Paares wurde nicht der volle Regelsatz gewährt, weil der Mann auch eine Berufsunfähigkeitsrente bezieht.

Die Kläger wollen gegen das Urteil Berufung einlegen. Laut Gericht sind beim Landessozialgericht acht Berufungen gegen Urteile zu Hartz IV anhängig, in denen es um die Verfassungsmäßigkeit des Regelsatzes ging. «Die große Klagewelle steht noch aus», sagte der Sprecher des Berliner Sozialgerichts, Michael Kanert. (tso)

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