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Urteil: Studiengebühren in Hessen zulässig

Die zum vergangenen Wintersemester in Hessen eingeführten Studiengebühren sind mit der Landesverfassung vereinbar. Das entschied der hessische Staatsgerichtshof. SPD, Grüne und verschiedene Initiativen hatten gegen die Gebühren geklagt.

Studenten, Elterninitiativen und Gewerkschaften hatten über 70.000 Unterschriften für eine sogenannte Volksklage gesammelt. Die Studiengebührengegner beriefen sich bei ihrer Klage auf Artikel 59 der Landesverfassung. Dieser besagt, dass jegliche Schulbesuche in Hessen unentgeltlich sein sollen. Wenn es die wirtschaftliche Situation der Schüler gestattet, ist ein "angemessenes Schulgeld" laut der Verfassung allerdings zulässig.

Die CDU hatte die Studienbeiträge im Oktober 2006 mit ihrer damals noch absoluten Mehrheit im Landtag beschlossen. Die Landesregierung hielt die Gebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester für notwendig, um die Studienbedingungen an den Hochschulen verbessern zu können.

Formfehler in Gesetzesvorlage

Vergangene Woche beschlossen SPD, Grüne und Linke im Landtag, die Studiengebühren zum kommenden Wintersemester wieder abzuschaffen. Wegen eines Formfehlers im Gesetzestext legte Ministerpräsident Roland Koch (CDU) allerdings ein Veto ein. Kommende Woche muss das Parlament nun die Abschaffung erneut beschließen. (küs/ddp)

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